Allgemeine Geschäftsbedingungen und Nutzungsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) & Nutzungsbedingungen der Rentlo-Plattform
§ 1 Anbieter, Plattform und Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Nutzungsbedingungen regeln die Nutzung der Plattform Rentlo über die Website, mobile Anwendungen, Subdomains sowie sonstige digitale Zugangswege.
(2) Anbieter der Plattform ist:
M2 Innovations – Melik Dogru und Melih Deniz GbR
Sitz: Meisenweg 8, 53119 Bonn, Deutschland
E-Mail: info@rentlo.de
(3) Diese Bedingungen gelten für alle natürlichen und juristischen Personen, die Rentlo als Anbieter, Mieter oder sonstige Nutzer verwenden.
(4) Rentlo betreibt eine digitale Plattform zur Vermittlung von Fahrzeugmieten zwischen registrierten Nutzern.
(5) Abweichende Geschäftsbedingungen von Nutzern gelten nur dann, wenn Rentlo ihrer Anwendung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
§ 2 Rolle von Rentlo und Leistungsgegenstand
(1) Rentlo stellt eine technische Infrastruktur bereit, über die Anbieter Fahrzeuge inserieren, Mieter Fahrzeuge suchen, anfragen oder buchen und beide Seiten miteinander kommunizieren können.
(2) Die Leistungen von Rentlo umfassen insbesondere:
- die Bereitstellung von Nutzerkonten,
- die Veröffentlichung und Darstellung von Fahrzeuginseraten,
- Such-, Filter- und Anfragefunktionen,
- Kommunikationsmöglichkeiten zwischen Nutzern,
- die technische Anbindung an externe Zahlungsdienstleister,
- Support- und Sicherheitsfunktionen,
- gegebenenfalls Bewertungs- und Verifizierungsfunktionen.
(3) Rentlo ist ausschließlich technischer Vermittler. Rentlo ist weder Eigentümer noch Halter der angebotenen Fahrzeuge und wird nicht Vertragspartner des jeweiligen Mietvertrags zwischen Anbieter und Mieter.
(4) Die Verantwortung für Inserate, Fahrzeugzustand, Verfügbarkeit, Versicherungen, Fahrzeugübergabe, Vertragsdurchführung, Kautionsabwicklung sowie die Einhaltung gesetzlicher Anforderungen liegt ausschließlich bei den jeweiligen Vertragsparteien des Mietverhältnisses.
(5) Rentlo übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität von nutzergenerierten Inhalten, insbesondere nicht für Angaben zu Fahrzeugen, Preisen, Verfügbarkeiten, Ausstattungen, Dokumenten oder Nutzerprofilen.
§ 3 Zulässige Nutzer, Registrierung und Nutzerkonto
(1) Die Nutzung wesentlicher Funktionen von Rentlo setzt die Registrierung eines Nutzerkontos voraus.
(2) Mieter dürfen sich nur registrieren, wenn sie voll geschäftsfähig sind und die jeweils geltenden Voraussetzungen für das Anmieten eines Fahrzeugs erfüllen.
(3) Anbieter dürfen Fahrzeuge nur dann auf Rentlo anbieten, wenn sie rechtlich zur Vermietung berechtigt sind, ihre geschäftliche Tätigkeit ordnungsgemäß ausüben und alle erforderlichen Genehmigungen, Versicherungen und rechtlichen Voraussetzungen erfüllen.
(4) Soweit Rentlo die Plattform als gewerblich ausgerichteten Fahrzeugmarktplatz betreibt, ist das Anbieten von Fahrzeugen durch nicht legitimierte Privatpersonen unzulässig, sofern Rentlo im Einzelfall nichts anderes ausdrücklich zulässt.
(5) Nutzer sind verpflichtet, bei Registrierung und Nutzung ausschließlich vollständige, richtige und aktuelle Angaben zu machen. Das gilt insbesondere für Namen, Anschriften, Kontaktdaten, Geburtsdaten, Unternehmensdaten, Ausweis- und Führerscheindaten, Bank- und Zahlungsdaten sowie fahrzeugbezogene Informationen.
(6) Rentlo ist berechtigt, zur Prüfung von Identität, Legitimation, Unternehmensstatus, Zahlungsfähigkeit oder Sicherheit geeignete Nachweise anzufordern. Dazu können insbesondere Ausweisdokumente, Führerscheine, Gewerbenachweise, Registerauszüge, Versicherungsnachweise, Bankinformationen oder vergleichbare Unterlagen gehören. Solche Prüfungen sind für Online-Marktplätze rechtlich besonders relevant, wenn Verbraucher Verträge mit Anbietern über die Plattform schließen.
(7) Ein Anspruch auf Registrierung, Freischaltung, Verifizierung oder Veröffentlichung eines Inserats besteht nicht.
(8) Das Nutzerkonto ist persönlich bzw. unternehmensbezogen und darf ohne Zustimmung von Rentlo weder übertragen noch Dritten zur Nutzung überlassen werden.
(9) Zugangsdaten sind geheim zu halten. Nutzer haben ihr Konto vor unbefugtem Zugriff zu schützen.
(10) Mehrfachregistrierungen sind ohne ausdrückliche Freigabe von Rentlo unzulässig.
§ 4 Verifizierungs- und Sicherheitsprüfungen
(1) Rentlo kann Nutzerkonten und Angebote vor Freischaltung oder während der laufenden Nutzung überprüfen.
(2) Rentlo ist berechtigt, Identitätsprüfungen, Dokumentenprüfungen, Unternehmensprüfungen, Führerscheinprüfungen, Plausibilitätsprüfungen oder sonstige Sicherheitsmaßnahmen selbst oder durch externe Dienstleister durchführen zu lassen.
(3) Solange erforderliche Nachweise nicht vorliegen oder Zweifel an Identität, Berechtigung, Seriosität, Datenechtheit oder Rechtmäßigkeit bestehen, kann Rentlo Accounts oder einzelne Funktionen einschränken, Inserate zurückhalten oder Buchungen blockieren.
(4) Nutzer sind verpflichtet, Änderungen ihrer hinterlegten Daten unverzüglich zu aktualisieren.
§ 5 Verhaltenspflichten und unzulässige Nutzung
(1) Die Plattform darf nur im Rahmen geltenden Rechts und dieser Bedingungen genutzt werden.
(2) Untersagt sind insbesondere:
- falsche Identitäten oder unrichtige Angaben,
- die Nutzung fremder Dokumente oder Daten,
- Mehrfachkonten ohne Erlaubnis,
- technische Manipulationen, automatisierte Zugriffe oder Umgehung von Schutzmechanismen,
- Belästigung, Drohung, Diskriminierung, Täuschung oder rechtswidrige Kommunikation,
- die Veröffentlichung irreführender, rechtswidriger oder urheberrechtsverletzender Inhalte,
- Werbung für konkurrierende Angebote oder Plattformen ohne Zustimmung von Rentlo,
- die Umgehung der Plattform zur direkten Abwicklung von zuvor über Rentlo angebahnten Mietgeschäften,
- jede Nutzung, die die Sicherheit, Integrität oder Funktionsfähigkeit von Rentlo beeinträchtigt.
(3) Verstöße können zur Löschung von Inhalten, zur Einschränkung von Funktionen, zur Sperrung des Kontos sowie zu weiteren rechtlichen Schritten führen.
§ 6 Inserate und Fahrzeugangebote
(1) Anbieter sind verpflichtet, ihre Inserate vollständig, korrekt und aktuell zu halten.
(2) Angaben zu Fahrzeugmodell, Baujahr, Zustand, Ausstattung, Standort, Mindestalter, Fahrberechtigungen, Preis, Zusatzleistungen, Lieferoptionen, Selbstbeteiligung, Kaution, Kilometerregelung, Tank- oder Ladestand sowie sonstigen Vertragsbedingungen müssen richtig und transparent dargestellt werden.
(3) Anbieter dürfen nur solche Fahrzeuge inserieren, für deren Vermietung sie rechtlich und tatsächlich befugt sind.
(4) Rentlo ist berechtigt, Inserate ganz oder teilweise abzulehnen, auszublenden, zu bearbeiten oder zu entfernen, wenn konkrete Anhaltspunkte für Verstöße, Unklarheiten, Risiken oder Rechtsverletzungen bestehen.
§ 7 Buchungsanfrage, Buchung und Zustandekommen des Mietvertrags
(1) Die Darstellung eines Fahrzeugs auf Rentlo stellt noch kein verbindliches Angebot von Rentlo dar.
(2) Der Mieter kann über die Plattform ein Fahrzeug für einen bestimmten Zeitraum auswählen und – je nach Freischaltung des Anbieters – entweder anfragen oder direkt buchen.
(3) Ob ein Fahrzeug nur per Anfrage oder sofort buchbar ist, bestimmt der jeweilige Anbieter.
(4) Bei einer Buchungsanfrage muss der Anbieter innerhalb der auf der Plattform angegebenen Frist, in der Regel innerhalb von 24 Stunden, über Annahme oder Ablehnung entscheiden. Erfolgt keine rechtzeitige Entscheidung, verfällt die Anfrage automatisch.
(5) Bei bloßen Anfragen entsteht zunächst noch kein Anspruch auf Fahrzeugüberlassung, solange die Anfrage nicht bestätigt wurde.
(6) Der Mietvertrag kommt ausschließlich zwischen Anbieter und Mieter zustande. Maßgeblich sind die Angaben im Inserat, die Bedingungen im Buchungsprozess und gegebenenfalls ergänzende Vereinbarungen zwischen den Parteien.
(7) Rentlo ist weder Partei des Mietvertrags noch verantwortlich für dessen tatsächliches Zustandekommen, seine Durchführung, Änderung, Beendigung oder Durchsetzbarkeit.
§ 8 Zahlungen, Zahlungsdienstleister und Plattformgebühren
(1) Die Zahlungsabwicklung erfolgt über externe Zahlungsdienstleister, insbesondere Stripe oder technisch vergleichbare Anbieter. Ergänzend können die Vertrags- und Datenschutzbedingungen des jeweiligen Zahlungsdienstleisters gelten.
(2) Rentlo ist selbst kein Zahlungsdienstleister und verwaltet keine Kundengelder als eigenes Vermögen.
(3) Für Mieter ist die Registrierung und allgemeine Nutzung der Plattform grundsätzlich kostenlos.
(4) Für Anbieter ist die Registrierung und Inserierung grundsätzlich kostenlos, sofern Rentlo nicht ausdrücklich ein anderes Preismodell vereinbart.
(5) Bei erfolgreichen Buchungen kann Rentlo vom Anbieter eine Plattform- oder Bearbeitungsgebühr verlangen. Soweit nicht individuell etwas anderes vereinbart ist, beträgt diese derzeit 10 % des Buchungswertes.
(6) Rentlo ist berechtigt, Plattformgebühren, Rückbelastungen, Bearbeitungskosten oder sonstige fällige Forderungen mit Auszahlungsansprüchen des Anbieters zu verrechnen oder über die angebundenen Zahlungswege einzuziehen.
(7) Die Auszahlung an den Anbieter erfolgt auf das hinterlegte Konto entsprechend dem im System vorgesehenen Zahlungsablauf. Verzögerungen durch Banken, Zahlungsdienstleister, Compliance-Prüfungen, Rücklastschriften oder Sicherheitskontrollen liegen außerhalb der unmittelbaren Verantwortung von Rentlo.
(8) Rückerstattungen erfolgen – soweit technisch möglich – über dasselbe Zahlungsmittel, das bei der ursprünglichen Zahlung verwendet wurde. Die Verantwortung für die Prüfung, Freigabe, Veranlassung und ordnungsgemäße Durchführung einer Rückzahlung liegt ausschließlich beim jeweiligen Anbieter.
(9) Bei unberechtigten Rückbuchungen, Chargebacks oder sonstigen vom Nutzer zu vertretenden Zahlungsstörungen ist Rentlo berechtigt, den hierdurch entstandenen Schaden einschließlich externer Gebühren geltend zu machen.
§ 9 Kaution
(1) Anbieter können für ihre Fahrzeuge eine Kaution verlangen.
(2) Die Höhe und Art der Kaution werden im jeweiligen Inserat, im Buchungsablauf oder bei Übergabe angegeben.
(3) Die Kaution wird grundsätzlich unmittelbar zwischen Anbieter und Mieter abgewickelt, sofern Rentlo nicht im Einzelfall ausdrücklich etwas anderes vorsieht.
(4) Über Einbehalt, Teilverrechnung, Rückzahlung oder Freigabe der Kaution entscheidet der Anbieter nach Maßgabe des Mietvertrags, des Fahrzeugzustands und etwaiger Ansprüche aus dem Mietverhältnis.
(5) Rentlo haftet nicht für Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Kaution, insbesondere nicht für deren Einbehalt, verspätete Freigabe, Rückzahlung oder Verrechnung.
§ 10 Stornierungen, Änderungen und Nichterscheinen
(1) Solange eine Mietanfrage noch nicht angenommen wurde, kann sie – soweit technisch vorgesehen – in der Regel kostenfrei zurückgezogen werden.
(2) Nach Bestätigung einer Anfrage oder nach einer verbindlichen Buchung gelten die im jeweiligen Inserat, im Checkout oder in den sonstigen Buchungsbedingungen ausgewiesenen Stornierungsregelungen.
(3) Änderungen von Mietzeitraum, Fahrzeugnutzung, Fahrer, Zusatzleistungen, Lieferadresse, Rückgabeort oder sonstigen wesentlichen Vertragsbestandteilen bedürfen der Zustimmung des Anbieters.
(4) Erscheint der Mieter nicht zur vereinbarten Übergabe oder wird die Miete aus Gründen nicht durchgeführt, die in seinem Verantwortungsbereich liegen, können die vertraglich vorgesehenen Entgelte oder Teile davon einbehalten werden, soweit dies rechtlich zulässig ist.
§ 11 Kein gesetzliches Widerrufsrecht bei zeitgebundener Fahrzeugmiete
(1) Für Verbraucher besteht bei Verträgen über die Vermietung von Kraftfahrzeugen für einen spezifischen Termin oder Zeitraum regelmäßig kein gesetzliches Widerrufsrecht. Das ergibt sich aus der gesetzlichen Ausnahme in § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB.
(2) Soweit Anbieter freiwillige Rücktritts- oder Stornomöglichkeiten einräumen, ergeben sich diese ausschließlich aus den im jeweiligen Inserat oder Buchungsprozess dargestellten Bedingungen.
§ 12 Pflichten der Anbieter
(1) Anbieter sind verpflichtet, nur solche Fahrzeuge anzubieten, deren Vermietung rechtlich zulässig ist und zu der sie berechtigt sind.
(2) Anbieter sichern zu, dass ihre Fahrzeuge bei Übergabe in einem verkehrssicheren, betriebsbereiten, zugelassenen und ordnungsgemäß versicherten Zustand sind.
(3) Anbieter haben alle für die Vermietung gesetzlich erforderlichen Versicherungen und Nachweise eigenverantwortlich vorzuhalten.
(4) Anbieter sind verpflichtet, Anfragen und Buchungen sorgfältig zu bearbeiten und mit Mietern angemessen zu kommunizieren.
(5) Anbieter tragen die alleinige Verantwortung für:
- Fahrzeugzustand,
- Inseratsinhalte,
- rechtliche Zulässigkeit der Vermietung,
- Steuer- und Abgabenpflichten,
- Kautionsabwicklung,
- Schadenbearbeitung,
- Fahrzeugübergabe und Fahrzeugrücknahme.
(6) Anbieter dürfen keine über Rentlo angebahnten Mietgeschäfte außerhalb der Plattform abschließen oder vorbereiten, um Gebühren, Regeln oder Kontrollmechanismen von Rentlo zu umgehen.
§ 13 Pflichten der Mieter
(1) Mieter und etwaige Zusatzfahrer müssen im Besitz einer gültigen und für das jeweilige Fahrzeug ausreichenden Fahrerlaubnis sein.
(2) Mieter müssen das im Inserat genannte Mindestalter und alle weiteren Nutzungsvoraussetzungen erfüllen.
(3) Das Fahrzeug darf nur vertragsgemäß genutzt werden. Untersagt sind insbesondere – soweit nicht ausdrücklich erlaubt –:
- Weitergabe an nicht berechtigte Dritte,
- Weitervermietung,
- Nutzung für Rennen, Motorsport, Rennstrecken oder grob unsachgemäße Fahrten,
- Nutzung entgegen geografischer Beschränkungen,
- Nutzung ohne Fahrerlaubnis oder unter Alkohol-, Drogen- oder vergleichbarem Einfluss.
(4) Mieter sind verpflichtet, das Fahrzeug pfleglich zu behandeln, Sicherungspflichten einzuhalten und Schäden, Unfälle, technische Probleme, Diebstahl, Einbruch, Pannen oder behördliche Maßnahmen unverzüglich dem Anbieter zu melden.
(5) Bei Unfällen mit Personenschäden, Fremdschäden oder sonstigen erheblichen Vorfällen ist unverzüglich die Polizei zu verständigen, soweit dies rechtlich erforderlich oder zur Beweissicherung geboten ist.
(6) Mieter haften im Rahmen des Mietvertrags und der gesetzlichen Vorschriften für Verkehrsverstöße, Parkverstöße, Mautgebühren, Umweltabgaben, Abschleppkosten, Mehrkilometer, Sonderreinigungen und sonstige während der Mietzeit verursachte Nebenkosten.
(7) Das Fahrzeug ist zum vereinbarten Zeitpunkt, am vereinbarten Ort und im vereinbarten Zustand zurückzugeben.
§ 14 Schäden, Versicherung und Haftung im Mietverhältnis
(1) Für Schäden am Fahrzeug, die während der Mietzeit entstehen, haftet der Mieter nach Maßgabe des Mietvertrags, der vereinbarten Selbstbeteiligung, der Versicherungsbedingungen und der gesetzlichen Vorschriften.
(2) Umfang und Voraussetzungen eines Versicherungsschutzes ergeben sich ausschließlich aus der vom Anbieter abgeschlossenen Versicherung und den dazugehörigen Bedingungen.
(3) Anbieter und Mieter sind verpflichtet, Schäden vor, bei und nach der Nutzung soweit möglich vollständig und nachvollziehbar zu dokumentieren.
(4) Rentlo ist weder Versicherer noch Schadenregulierer und übernimmt keine Pflicht, Ansprüche zwischen Anbieter und Mieter zu prüfen, durchzusetzen oder zu begleichen.
§ 15 Plattformumgehung und Vertragsstrafe
(1) Nutzer dürfen keine Mietgeschäfte, die über Rentlo angebahnt, vermittelt oder vorbereitet wurden, ganz oder teilweise außerhalb der Plattform abschließen, verlängern, abrechnen oder abwickeln.
(2) Eine unzulässige Umgehung liegt insbesondere vor, wenn:
- über Rentlo hergestellte Kontakte genutzt werden, um ein Mietgeschäft außerhalb der Plattform abzuschließen,
- Preise, Zahlungen oder Mietbestandteile gegenüber Rentlo bewusst verschleiert oder falsch dargestellt werden,
- Teile einer über Rentlo angebahnten Buchung außerhalb der Plattform abgewickelt werden, um Gebühren oder Plattformregeln zu umgehen.
(3) Bei schuldhaften Verstößen ist Rentlo berechtigt, eine angemessene Vertragsstrafe von bis zu 8.00,00 EUR je Verstoß festzusetzen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten; eine gezahlte Vertragsstrafe wird auf einen solchen Schaden angerechnet.
(4) Unabhängig davon kann Rentlo das betreffende Nutzerkonto sperren oder dauerhaft schließen.
§ 16 Nutzerinhalte, Bilder, Bewertungen und Marketingrechte
(1) Nutzer können auf Rentlo Inhalte wie Texte, Fahrzeugbeschreibungen, Bilder, Videos, Profilinformationen, Bewertungen oder sonstige Informationen einstellen.
(2) Der jeweilige Nutzer sichert zu, dass er über alle hierfür erforderlichen Rechte verfügt und durch die Bereitstellung keine Rechte Dritter verletzt.
(3) Mit dem Hochladen oder Übermitteln von Inhalten räumt der Nutzer Rentlo ein einfaches, räumlich nicht beschränktes Nutzungsrecht ein, soweit dies für Betrieb, Darstellung, Bewerbung und Weiterentwicklung der Plattform erforderlich ist.
(4) Anbieter erklären sich zusätzlich damit einverstanden, dass fahrzeugbezogene Inhalte, insbesondere Fotos und Videos, von Rentlo zur Bewerbung der Plattform und des konkreten Angebots verwendet werden dürfen, etwa auf der Website, in sozialen Medien, in Anzeigen oder sonstigen Marketingkanälen.
(5) Enthaltene Rechte Dritter, Kennzeichen, Marken, Grundstücke, Gebäude, Musik, Logos oder Personenabbildungen liegen in der Verantwortung des hochladenden Nutzers.
(6) Nutzer stellen Rentlo von Ansprüchen Dritter frei, die auf einer Verletzung von Rechten durch bereitgestellte Inhalte beruhen.
(7) Bewertungen müssen sachlich, wahrheitsgemäß und rechtmäßig sein. Rentlo ist berechtigt, offensichtlich rechtswidrige, beleidigende, diskriminierende, irreführende oder missbräuchliche Bewertungen und Inhalte zu entfernen oder auszublenden.
§ 17 Datenschutz und Datenweitergabe
(1) Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt nach Maßgabe der Datenschutzerklärung von Rentlo und der anwendbaren Datenschutzgesetze.
(2) Rentlo ist berechtigt, personenbezogene Daten zu erheben, zu speichern, zu prüfen und zu verarbeiten, soweit dies für Registrierung, Verifizierung, Vertragsanbahnung, Plattformbetrieb, Sicherheit, Missbrauchsprävention, Support, Zahlungsabwicklung und Kommunikation erforderlich ist.
(3) Im Rahmen konkreter Mietanfragen oder Buchungen dürfen die zur Vertragsdurchführung erforderlichen Daten an die jeweils beteiligte Gegenpartei sowie an Zahlungsdienstleister, Prüfstellen, technische Dienstleister oder Supportpartner übermittelt werden, soweit dies rechtlich zulässig ist.
(4) Nutzer erklären sich mit der zweckgebundenen Verarbeitung und Weitergabe ihrer Daten im Rahmen der Plattformnutzung einverstanden.
§ 18 Haftung von Rentlo
(1) Rentlo haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet Rentlo nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
(3) Im Übrigen ist die Haftung von Rentlo bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit dem keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen.
(4) Rentlo haftet insbesondere nicht für:
- den Zustand, die Eignung, Sicherheit oder Verfügbarkeit von Fahrzeugen,
- die Richtigkeit von Nutzerangaben oder Inseraten,
- die Durchführung, Nichterfüllung, Änderung oder Stornierung eines Mietvertrags,
- Schäden, Unfälle, Bußgelder, Zahlungsausfälle oder sonstige Streitigkeiten zwischen Nutzern,
- Maßnahmen von Zahlungsdienstleistern, Banken oder sonstigen externen Dienstleistern,
- vorübergehende technische Ausfälle oder Einschränkungen, soweit diese nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.
§ 19 Laufzeit, Sperrung, Löschung und Kündigung
(1) Der Nutzungsvertrag mit Rentlo wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.
(2) Nutzer können die Löschung ihres Kontos beantragen. Offene Buchungen, Forderungen, Nachweispflichten und gesetzliche Aufbewahrungspflichten bleiben hiervon unberührt.
(3) Rentlo ist berechtigt, Nutzerkonten vorübergehend zu sperren, Funktionen einzuschränken oder den Nutzungsvertrag außerordentlich zu beenden, wenn:
- gegen diese Bedingungen oder gegen geltendes Recht verstoßen wird,
- ein Betrugs-, Geldwäsche-, Missbrauchs- oder Sicherheitsverdacht besteht,
- erforderliche Nachweise nicht erbracht werden,
- Zahlungsstörungen oder erhebliche Beschwerden vorliegen,
- die Integrität, Sicherheit oder der Ruf der Plattform oder anderer Nutzer geschützt werden müssen.
(4) Soweit möglich und zumutbar, informiert Rentlo den betroffenen Nutzer vorab. Bei Gefahr im Verzug, Sicherheitsrisiken oder gesetzlichen Verpflichtungen ist auch eine sofortige Sperrung ohne Vorankündigung zulässig.
§ 20 Änderungen dieser Bedingungen
(1) Rentlo ist berechtigt, diese AGB und Nutzungsbedingungen mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, soweit hierfür ein sachlicher Grund besteht, insbesondere bei:
- Gesetzesänderungen,
- behördlichen Vorgaben,
- technischen Änderungen,
- Weiterentwicklungen der Plattform,
- Sicherheitsanforderungen,
- Änderungen von Zahlungs- oder Geschäftsmodellen.
(2) Über wesentliche Änderungen werden registrierte Nutzer rechtzeitig in Textform informiert.
(3) Änderungen gelten nur im gesetzlich zulässigen Umfang und nur für zukünftige Sachverhalte.
§ 21 Beschwerden und Streitbeilegung
(1) Nutzer können Beschwerden über den Rentlo-Support einreichen.
(2) Rentlo prüft eingehende Beschwerden im Rahmen seiner Möglichkeiten, ist jedoch nicht verpflichtet, Streitigkeiten zwischen Anbieter und Mieter rechtlich zu entscheiden oder verbindlich zu schlichten.
(3) Die frühere EU-Plattform zur Online-Streitbeilegung ist seit dem 20. Juli 2025 eingestellt. Ein entsprechender ODR-Hinweis sollte daher nicht mehr in veralteter Form verwendet werden.
(4) Gesetzliche Rechte der Nutzer auf gerichtliche Geltendmachung bleiben unberührt.
§ 22 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit dem keine zwingenden Verbraucherschutzvorschriften entgegenstehen.
(2) Zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates, in dem ein Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.
(3) Ist der Nutzer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist – soweit gesetzlich zulässig – ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz von Rentlo.
(4) Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.
§ 23 Schlussbestimmungen
(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
(2) Änderungen und Ergänzungen individueller Vereinbarungen mit Rentlo bedürfen mindestens der Textform, soweit nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist.
(3) Vertragssprache ist Deutsch und Englisch. Automatisch generierte Übersetzungen dienen ausschließlich der besseren Verständlichkeit und sind rechtlich nicht verbindlich. Im Falle von Abweichungen gilt ausschließlich die deutsche Fassung.
Stand: 04.08.2025