Diese Mietbedingungen gelten für den Mietvertrag zwischen dem Vermieter und dir als Mieter, wenn der Vermieter sie auf Rentlo ausdrücklich übernommen hat. Vermieter ist das Unternehmen, das im Buchungsschritt „Vertragspartner“ und in deiner Buchungsbestätigung genannt ist. Rentlo ist nicht Partei des Mietvertrags.
Version: mm-2026-10
1. Vertragsgegenstand
(1) Der Vermieter überlässt dir das gebuchte Fahrzeug für den gebuchten Zeitraum. Maßgeblich sind die Angaben im Inserat und in der Buchungsbestätigung, insbesondere Fahrzeug, Mietzeitraum, Abhol- und Rückgabeort, Inklusivkilometer, Selbstbeteiligung, Schutzpaket, Kaution, Extras und Preis.
(2) Der Vermieter darf ein gleichwertiges oder höherwertiges Fahrzeug derselben Kategorie stellen, wenn das gebuchte Fahrzeug aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, nicht zur Verfügung steht und du zustimmst. Stimmst du nicht zu, erhältst du alle bereits gezahlten Beträge zurück.
2. Fahrer und Voraussetzungen
(1) Das Fahrzeug dürfen nur du und die bei der Buchung angegebenen Zusatzfahrer führen.
(2) Jeder Fahrer muss bei der Übergabe einen gültigen, für das Fahrzeug ausreichenden Führerschein und einen amtlichen Lichtbildausweis im Original vorlegen und das im Inserat angegebene Mindestalter und die Führerscheindauer erfüllen.
(3) Kann ein Fahrer diese Voraussetzungen bei der Übergabe nicht nachweisen, darf der Vermieter die Übergabe verweigern. Es gelten dann die Stornoregeln aus Nr. 10 wie bei einer Stornierung am Tag des Mietbeginns.
3. Preis und Zahlung
(1) Es gilt der bei der Buchung angezeigte Gesamtpreis. Er enthält die Umsatzsteuer, soweit der Vermieter sie ausweist, und alle nicht abwählbaren Kosten.
(2) Du zahlst über Rentlo, das Zahlungen im Namen und für Rechnung des Vermieters entgegennimmt. Mit der Zahlung an Rentlo ist deine Zahlungspflicht in dieser Höhe erfüllt.
(3) Kosten, die erst während der Miete entstehen (zum Beispiel Mehrkilometer, fehlender Kraftstoff oder Ladestand, Sonderreinigung, verspätete Rückgabe), berechnet der Vermieter nach den Sätzen im Inserat. Fehlt dort ein Satz, darf er nur die tatsächlich entstandenen, nachgewiesenen Kosten verlangen.
4. Kaution
(1) Verlangt der Vermieter eine Kaution, gelten Höhe und Art aus dem Inserat (online über Rentlo oder vor Ort).
(2) Die Kaution sichert Ansprüche des Vermieters aus diesem Mietvertrag. Der Vermieter gibt sie nach der Rückgabe unverzüglich frei, soweit keine Ansprüche bestehen. Einen Einbehalt begründet er mit dem Rückgabeprotokoll und Belegen.
5. Übergabe und Rückgabe
(1) Bei der Übergabe und der Rückgabe erstellen Vermieter und Mieter gemeinsam ein Protokoll mit Kilometerstand, Kraftstoff- oder Ladestand, vorhandenen Schäden und Fotos, möglichst in der Rentlo-App.
(2) Du gibst das Fahrzeug zum vereinbarten Zeitpunkt am vereinbarten Ort mit dem Kraftstoff- oder Ladestand der Übergabe und in sauberem Zustand zurück, abgesehen von üblicher Verschmutzung.
(3) Gibst du das Fahrzeug mehr als 60 Minuten zu spät zurück, kann der Vermieter für jeden angefangenen weiteren Tag den Tagespreis aus dem Inserat verlangen, höchstens den Schaden, der ihm tatsächlich entsteht. Dir bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens.
6. Nutzung des Fahrzeugs
(1) Du behandelst das Fahrzeug sorgfältig, beachtest die Betriebsanleitung und die Verkehrsvorschriften und sicherst es gegen Diebstahl.
(2) Nicht erlaubt sind, soweit das Inserat nichts anderes erlaubt:
- Rennen, Fahrten auf Rennstrecken, Fahrsicherheitstrainings und Geländefahrten,
- die Weitervermietung oder Überlassung an andere als die angegebenen Fahrer,
- die gewerbliche Personen- oder Güterbeförderung,
- Fahrten unter dem Einfluss von Alkohol, Drogen oder Medikamenten, die die Fahrtüchtigkeit einschränken,
- Fahrten ins Ausland, wenn das Inserat sie nicht erlaubt oder du sie nicht gebucht hast,
- das Rauchen im Fahrzeug und der Transport von Tieren ohne Zustimmung des Vermieters,
- der Transport gefährlicher Stoffe und die Überladung des Fahrzeugs.
7. Kilometer
Im Preis sind die im Inserat angegebenen Kilometer enthalten. Mehrkilometer berechnet der Vermieter mit dem Satz aus dem Inserat.
8. Unfall, Schaden, Panne und Diebstahl
(1) Bei einem Unfall, einem Schaden, einer Panne oder einem Diebstahl informierst du den Vermieter sofort über den Chat in der Rentlo-App oder telefonisch. Bei einem Unfall mit Personenschaden oder fremden Sachschäden und bei Diebstahl verständigst du außerdem die Polizei.
(2) Du gibst kein Schuldanerkenntnis ab und dokumentierst den Unfall möglichst mit Fotos, Namen und Anschriften der Beteiligten und Zeugen.
(3) Reparaturen über 100 Euro beauftragst du nur mit Zustimmung des Vermieters, außer sie sind zur Weiterfahrt oder zur Abwendung einer Gefahr dringend nötig.
9. Haftung
(1) Das Fahrzeug ist nach den gesetzlichen Vorschriften haftpflichtversichert. Ob und in welchem Umfang eine Voll- oder Teilkaskoversicherung oder eine vertragliche Haftungsreduzierung (Schutzpaket) besteht, steht im Inserat und in der Buchungsbestätigung.
(2) Für Schäden am Fahrzeug während der Mietzeit haftest du bis zur Höhe der vereinbarten Selbstbeteiligung, soweit eine Haftungsreduzierung besteht. Ohne Haftungsreduzierung haftest du nach den gesetzlichen Vorschriften.
(3) Die Haftungsreduzierung gilt nicht, wenn du oder ein Fahrer den Schaden vorsätzlich herbeigeführt habt. Bei grober Fahrlässigkeit kann der Vermieter die Haftungsreduzierung im Verhältnis zur Schwere des Verschuldens kürzen. Das gilt auch bei einem Verstoß gegen Nr. 6 Abs. 2 oder Nr. 8, soweit der Verstoß für den Schaden oder seinen Umfang ursächlich war.
(4) Für Verkehrs- und Parkverstöße, Maut und Abschleppkosten während der Mietzeit haftest du. Der Vermieter darf für die Bearbeitung einer behördlichen Anfrage eine Gebühr in der im Inserat angegebenen Höhe verlangen, höchstens den tatsächlichen Aufwand.
(5) Der Vermieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet er nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
10. Stornierung
(1) Stornierst du eine bezahlte Buchung, gelten die Stornoregeln, die im Inserat und vor der Buchung angezeigt wurden. Sie bestimmen, welcher Anteil des Mietpreises erstattet wird. Dir bleibt der Nachweis, dass dem Vermieter kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
(2) Storniert der Vermieter oder kann er das Fahrzeug nicht bereitstellen, erhältst du alle gezahlten Beträge zurück. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
(3) Ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht für diesen Mietvertrag nicht (§ 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB).
11. Daten
Der Vermieter verarbeitet deine Daten zur Durchführung dieses Vertrags in eigener Verantwortung. Welche Daten Rentlo dem Vermieter übermittelt, steht in der Datenschutzerklärung von Rentlo.
12. Schlussbestimmungen
(1) Es gilt deutsches Recht. Bist du Verbraucher, bleiben die zwingenden Vorschriften des Staates, in dem du deinen gewöhnlichen Aufenthalt hast, unberührt.
(2) Abweichende Vereinbarungen im Inserat oder in Textform zwischen dir und dem Vermieter gehen diesen Bedingungen vor.
(3) Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleiben die übrigen wirksam.