Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen und Nutzungsbedingungen

Stand 1. Nov. 2026Version agb-2026-11-01b English version

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind zugleich unsere Nutzungsbedingungen. Sie regeln, wie du Rentlo im Browser und in der Rentlo-App nutzt. Für Vermieter gelten ergänzend die Bedingungen für Vermieter. Wie wir deine Daten verarbeiten, steht in der Datenschutzerklärung. Diese Fassung gilt ab dem 1. November 2026 (Übergang für bestehende Nutzer: § 25 Abs. 4).

Das Wichtigste in Kürze

Rentlo vermittelt, der Vermieter vermietet. Deinen Mietvertrag schließt du direkt mit dem Vermieter. Wer das ist, siehst du vor jeder Buchung.

Für Mieter kostenlos. Du zahlst nur den angezeigten Gesamtpreis. Gebühren von Rentlo gibt es für dich nicht.

Sicher bezahlen. Du zahlst online über unseren Zahlungsdienstleister Stripe. Wenn der Vermieter es für ein Fahrzeug anbietet, kannst du auch bar zahlen: 10 % zahlst du online an, den Rest bar bei der Übergabe.

Kaution. Online wird sie auf deinem Zahlungsmittel nur reserviert, nicht abgebucht. Alternativ hinterlegst du sie vor Ort, wenn der Vermieter das anbietet.

Anfrage ist kostenlos. Verbindlich wird es erst, wenn du auf „Zahlungspflichtig buchen“ tippst und die Zahlung durchgeht.

Bestpreis-Garantie, Club und Gutscheine. Woanders günstiger gefunden? Wir gleichen die Differenz aus. Im Rentlo Club sammelst du Punkte; die Vorteile deines Rangs bekommst du bei Club-Partnern. Gutscheine löst du bei Buchungen ein.

Fair miteinander. Keine Abwicklung an Rentlo vorbei, keine rechtswidrigen Inhalte. Verstöße kann jeder melden, auch ohne Konto.

Inhalt

§ 1 Anbieter, Plattform und Geltungsbereich

(1) Diese AGB regeln die Nutzung der Plattform Rentlo über die Website rentlo.de, die Rentlo-Apps für Android und iOS und alle weiteren digitalen Zugangswege, auch über Schnittstellen.

(2) Anbieter der Plattform ist die M2 Innovations GbR (Gesellschafter: Melik Dogru und Melih Deniz), Meisenweg 8, 53119 Bonn, Deutschland, E-Mail info@rentlo.de (im Folgenden „Rentlo“ oder „wir“). Weitere Angaben stehen im Impressum.

(3) Die AGB gelten für alle natürlichen und juristischen Personen, die Rentlo als Mieter (im Folgenden „Kunde“ oder „du“), als Vermieter oder auf sonstige Weise nutzen (gemeinsam „Nutzer“).

(4) Rentlo betreibt einen Online-Marktplatz für Mietfahrzeuge aller Art in Deutschland, Österreich und der Schweiz, zum Beispiel Kleinwagen, Transporter, SUV, Sportwagen und Hochzeitsautos. Gewerbliche Vermieter bieten dort Fahrzeuge an; Kunden suchen, fragen an und buchen.

(5) Abweichende Geschäftsbedingungen von Nutzern gelten nur, wenn Rentlo ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.

§ 2 Rolle von Rentlo und Leistungen

(1) Rentlo stellt die technische Infrastruktur bereit, über die Vermieter Fahrzeuge inserieren, Kunden Fahrzeuge suchen, anfragen und buchen und beide Seiten miteinander kommunizieren.

(2) Die Leistungen von Rentlo umfassen insbesondere:

  1. Nutzerkonten mit Anmeldung per E-Mail und Passwort oder über Google, Apple oder die HyghsoftID (§ 3a),
  2. die Darstellung von Inseraten, Vermieterprofilen und Shorts (kurze Videos und Bildstrecken),
  3. Such- und Filterfunktionen einschließlich der KI-Suche „Frag Rentlo“ (§ 5a),
  4. Anfrage- und Buchungsfunktionen,
  5. den Chat zwischen Kunden, Vermietern und dem Rentlo-Kundenservice sowie Mitteilungen per E-Mail und Push,
  6. die Abwicklung der Zahlungen und Online-Kautionen über unseren Zahlungsdienstleister (§ 8),
  7. Übergabe- und Rückgabeprotokolle und Bewertungen,
  8. den Rentlo Club, Gutscheine und die Bestpreis-Garantie (§ 11a, § 11b),
  9. Sicherheits-, Prüf- und Moderationsfunktionen sowie den Kundenservice.

(3) Rentlo ist Vermittler. Rentlo ist weder Eigentümer noch Halter der angebotenen Fahrzeuge und wird nicht Partei des Mietvertrags zwischen Vermieter und Kunde.

(4) Für Inserat, Fahrzeugzustand, Verfügbarkeit, Versicherung, Übergabe, Durchführung des Mietvertrags und die Entscheidung über die Kaution ist der jeweilige Vermieter verantwortlich.

(5) Wer dein Vertragspartner ist (Firma, Rechtsform, Vertreter, Anschrift, Kontakt, Register und USt-IdNr.), siehst du vor der Buchung im Schritt „Vertragspartner“, im Impressum auf dem Profil des Vermieters und in deiner Buchungsbestätigung. Auf Rentlo vermieten ausschließlich Unternehmer; das beruht auf der Erklärung des Vermieters bei der Registrierung, die Rentlo prüft (§ 4).

(6) Wie wir Suchergebnisse sortieren, erklären wir unter So sortieren wir.

(7) Wir entwickeln Rentlo laufend weiter. Einzelne Funktionen können sich ändern oder wegfallen, soweit das für dich zumutbar ist und der Kern unserer Leistung (Suchen, Buchen und Bezahlen) erhalten bleibt. Einen Anspruch auf ständige Verfügbarkeit gibt es nicht; Wartungen kündigen wir nach Möglichkeit vorher an.

§ 3 Registrierung und Nutzerkonto

(1) Für Anfragen, Buchungen, Club, Abstimmungen, Kommentare und weitere Funktionen brauchst du ein Nutzerkonto. Inhalte ansehen und rechtswidrige Inhalte melden kannst du auch ohne Konto.

(2) Ein Konto darf nur anlegen, wer mindestens 18 Jahre alt und voll geschäftsfähig ist. Kunden müssen zusätzlich die Voraussetzungen erfüllen, die der Vermieter für das jeweilige Fahrzeug festlegt (zum Beispiel Mindestalter und Führerscheindauer).

(3) Vermieter dürfen Fahrzeuge nur anbieten, wenn sie als Unternehmer zur Vermietung berechtigt sind, ihre Tätigkeit ordnungsgemäß ausüben und alle erforderlichen Genehmigungen und Versicherungen haben. Privatpersonen können auf Rentlo keine Fahrzeuge anbieten.

(4) Deine Angaben bei Registrierung und Nutzung müssen vollständig, richtig und aktuell sein. Das gilt insbesondere für Name, Anschrift, Kontaktdaten, Geburtsdatum, Unternehmensdaten, Ausweis- und Führerscheindaten und fahrzeugbezogene Angaben. Änderungen trägst du unverzüglich nach.

(5) Ein Anspruch auf Registrierung, Freischaltung oder Veröffentlichung eines Inhalts besteht nicht.

(6) Dein Konto ist persönlich bzw. unternehmensbezogen und darf ohne unsere Zustimmung nicht übertragen oder Dritten überlassen werden. Vermieter können Mitarbeitern über die Team-Funktion eigene Zugänge geben. Zugangsdaten hältst du geheim; bei Verdacht auf Missbrauch änderst du dein Passwort und informierst uns.

(7) Mehrere Kundenkonten derselben Person sind ohne unsere Zustimmung nicht erlaubt.

(8) Warst du schon Kunde oder Vermieter der bisherigen Rentlo-Plattform, haben wir dein Konto übernommen. Beim ersten Anmelden bestätigst du es per Code an deine E-Mail-Adresse und vergibst ein neues Passwort. Mit der ersten Nutzung nach der Übernahme gelten diese AGB.

§ 3a Anmeldung über Google, Apple und HyghsoftID

(1) Du kannst dich statt mit E-Mail und Passwort auch über dein Konto bei Google, Apple oder über die HyghsoftID anmelden. Dafür gelten zusätzlich die Bedingungen des jeweiligen Anbieters.

(2) Rentlo erhält dabei nur die Angaben, die der Anbieter für die Anmeldung freigibt (in der Regel Name, E-Mail-Adresse und eine Kennung). Bei „Mit Apple anmelden“ kann das eine weitergeleitete Adresse von Apple sein. Für die Verfügbarkeit dieser Anmeldedienste ist Rentlo nicht verantwortlich; du kannst jederzeit zusätzlich ein Passwort für Rentlo festlegen.

§ 4 Prüfungen und Sicherheit

(1) Rentlo kann Konten und Inhalte vor der Freischaltung und während der Nutzung prüfen, insbesondere Identität, Führerschein, Unternehmensstatus, Register- und Steuerangaben, Versicherungsnachweise und Zahlungskonto.

(2) Solange erforderliche Nachweise fehlen oder begründete Zweifel an Identität, Berechtigung oder Rechtmäßigkeit bestehen, kann Rentlo einzelne Funktionen einschränken, Inserate zurückhalten oder Buchungen blockieren. Wir teilen dir den Grund mit (§ 18 Abs. 5).

(3) Inserate und Shorts eines Vermieters erscheinen erst, wenn Rentlo seinen Gewerbe- oder Registernachweis und den Ausweis der vertretungsberechtigten Person geprüft hat und sein Auszahlungskonto bei Stripe eingerichtet ist. Danach veröffentlichen wir neue Inserate und Shorts ohne vorherige manuelle Einzelprüfung; es gelten die automatischen Prüfungen nach § 18 Abs. 3 und die Moderation nach Meldungen (§ 18).

§ 5 Verhaltenspflichten

(1) Du nutzt Rentlo nur im Rahmen des geltenden Rechts und dieser AGB.

(2) Nicht erlaubt sind insbesondere:

  1. falsche Identitäten oder unrichtige Angaben,
  2. die Nutzung fremder Dokumente oder Daten,
  3. technische Manipulationen, automatisierte Massenabfragen (Scraping), die Nutzung der Schnittstellen ohne Freigabe oder die Umgehung von Schutzmechanismen,
  4. Belästigung, Drohung, Diskriminierung, Beleidigung oder Täuschung,
  5. rechtswidrige, irreführende oder Rechte Dritter verletzende Inhalte,
  6. Werbung für andere Plattformen oder Angebote ohne Zustimmung von Rentlo,
  7. die Weitergabe von Kontaktdaten zur Abwicklung außerhalb von Rentlo (§ 15),
  8. der Missbrauch von Gutscheinen, Einladungscodes, Punkten oder der Bestpreis-Garantie, zum Beispiel über Mehrfachkonten,
  9. jede Nutzung, die Sicherheit oder Funktionsfähigkeit von Rentlo beeinträchtigt.

(3) Bei Verstößen gelten die Maßnahmen nach § 18.

§ 5a KI-Suche „Frag Rentlo“ und automatische Übersetzungen

(1) Mit der KI-Suche „Frag Rentlo“ kannst du in eigenen Worten beschreiben, was du suchst. Rentlo wandelt deinen Text in Suchfilter um. Die KI-Suche ist ein Hilfsmittel: Maßgeblich sind die Angaben im Inserat und im Buchungsablauf, nicht die Formulierung des Suchergebnisses.

(2) Bevor wir deinen Suchtext an unseren KI-Dienstleister übermitteln, fragen wir nach deiner Einwilligung. Ohne Einwilligung wertet nur unser eigener Suchparser deinen Text aus. Bitte gib in den Suchtext keine persönlichen Angaben ein. Einzelheiten stehen in der Datenschutzerklärung, Nr. 8.

(3) Texte von Vermietern können automatisch übersetzt werden (§ 16 Abs. 4a). Automatische Übersetzungen sind als solche gekennzeichnet; im Zweifel gilt der Originaltext des Vermieters.

§ 6 Inserate

(1) Vermieter halten ihre Inserate vollständig, richtig und aktuell. Das betrifft insbesondere Fahrzeug, Baujahr, Zustand, Ausstattung, Standort, Mindestalter, Preise und alle nicht abwählbaren Kosten, Zusatzleistungen, Lieferung, Selbstbeteiligung, Kaution und Kautionsarten, Zahlungsarten (online oder bar), Kilometerregelung, Mietbedingungen und Stornoregeln.

(2) Ein Fahrzeug ist nur buchbar, wenn der Vermieter eigene Mietbedingungen hinterlegt oder die Muster-Mietbedingungen von Rentlo ausdrücklich übernommen hat.

(3) Rentlo darf Inserate ablehnen, ausblenden oder entfernen, wenn konkrete Anhaltspunkte für Rechtsverstöße oder Verstöße gegen diese AGB vorliegen (§ 18).

§ 7 Anfrage, Buchung und Zustandekommen des Mietvertrags

(1) Die Darstellung eines Fahrzeugs auf Rentlo ist noch kein verbindliches Angebot.

(2) Je nach Einstellung des Vermieters kannst du ein Fahrzeug anfragen oder sofort buchen. Was gilt, siehst du am Knopf im Buchungsablauf.

(3) Anfrage: Eine Anfrage ist unverbindlich und kostenlos. Der Vermieter kann sie innerhalb der angezeigten Frist annehmen oder ablehnen; die Frist beträgt 24 Stunden, endet aber spätestens mit dem gewünschten Mietbeginn. Danach verfällt die Anfrage. Nimmt der Vermieter an, kannst du die Buchung mit dem Knopf „Zahlungspflichtig buchen“ abschließen.

(4) Sofortbuchung: Bei sofort buchbaren Fahrzeugen schließt du die Buchung direkt mit dem Knopf „Zahlungspflichtig buchen“ ab.

(4a) Individuelles Angebot: Ein Vermieter kann dir im Chat oder per Link ein individuelles Angebot schicken (Fahrzeug, Zeitraum, Festpreis, Kilometer, Kaution und enthaltene Leistungen). Es gilt bis zum angezeigten Zeitpunkt, längstens bis Mietbeginn, und kann vom Vermieter vorher zurückgezogen werden. Ein Angebot per Link kann nur annehmen, wer angemeldet ist und die erforderlichen Unterlagen hochgeladen hat; ein Angebot im Chat nur der Empfänger. Mit der Annahme ist die Buchung vom Vermieter bestätigt; verbindlich wird sie mit „Zahlungspflichtig buchen“ und der Zahlung (Abs. 5). Rabattaktionen gelten für individuelle Angebote nicht; Club-Vorteile bei Club-Partnern und Gutscheine schon.

(5) Mit dem Klick auf „Zahlungspflichtig buchen“ gibst du ein verbindliches Angebot zum Abschluss des Mietvertrags ab; der Vertrag mit dem Vermieter kommt mit der erfolgreichen Zahlung zustande, bei Barzahlung mit der erfolgreichen Online-Anzahlung (§ 8a). Vorher siehst du Vertragspartner, Gesamtpreis, Zahlungsart, Kaution, Mietbedingungen und Stornoregeln.

(6) Inhalt des Mietvertrags sind die Angaben im Inserat, die Auswahl im Buchungsablauf und die Mietbedingungen des Vermieters in der bei der Buchung angezeigten Fassung. Die Bestätigung mit allen Vertragsangaben erhältst du per E-Mail.

(7) Rentlo ist weder Partei des Mietvertrags noch für seine Durchführung, Änderung oder Beendigung verantwortlich.

§ 8 Zahlungen und Abwicklung über Rentlo

(1) Mietpreise, Zusatzleistungen und Online-Kautionen zahlst du über Rentlo. Die Zahlung wickelt unser Zahlungsdienstleister Stripe Payments Europe, Ltd. (Dublin, Irland) ab. Welche Zahlarten möglich sind (derzeit Karte, Apple Pay, Google Pay, Klarna, Revolut Pay, iDEAL, Bancontact, eps und TWINT), siehst du beim Bezahlen. Die Online-Zahlung ist der Standard; Barzahlung ist nur nach § 8a möglich.

(2) Rentlo nimmt Zahlungen für Mietverträge im Namen und für Rechnung des Vermieters entgegen. Mit deiner Zahlung an Rentlo bzw. Stripe ist deine Zahlungspflicht gegenüber dem Vermieter in dieser Höhe erfüllt. Die Rechnung für die Miete stellt der Vermieter aus; Rentlo erstellt sie in seinem Namen.

(3) Kontaktdaten (Telefon, E-Mail), die genaue Abholadresse und das Kennzeichen werden für beide Seiten sichtbar, sobald die Buchung bezahlt bzw. angezahlt ist. Vorher läuft die Kommunikation über den Chat von Rentlo.

(4) Die Nutzung von Rentlo ist für Kunden kostenlos. Für Vermieter gelten Servicegebühr und Auszahlung nach den Bedingungen für Vermieter.

(5) Erstattungen erfolgen über das Zahlungsmittel, das du bei der Buchung verwendet hast.

(6) Bei unberechtigten Rückbuchungen oder sonstigen von dir zu vertretenden Zahlungsstörungen können wir den entstandenen Schaden einschließlich externer Gebühren geltend machen.

§ 8a Barzahlung mit Online-Anzahlung

(1) Vermieter können für einzelne Fahrzeuge Barzahlung zulassen. Ob das möglich ist, siehst du im Inserat und im Buchungsablauf.

(2) Wählst du Barzahlung, zahlst du bei der Buchung 10 % des Gesamtpreises online als Anzahlung über Rentlo (§ 8). Die Anzahlung wird auf den Mietpreis angerechnet. Den Rest zahlst du bei der Übergabe bar direkt an den Vermieter; der Vermieter quittiert dir den Betrag.

(3) Die Barzahlung betrifft nur den Mietpreis. Für die Kaution gilt § 9.

(4) Zahlst du den Restbetrag bei der Übergabe nicht, darf der Vermieter die Herausgabe des Fahrzeugs verweigern; die Folgen richten sich nach dem Mietvertrag und den Stornoregeln.

(5) Wird die Buchung storniert, richtet sich die Erstattung der Anzahlung nach den Stornoregeln des Vermieters. Den Restbetrag kann Rentlo nicht für dich erstatten, weil er nicht über Rentlo gezahlt wurde; Ansprüche darauf richtest du an den Vermieter.

(6) Die Bestpreis-Garantie (§ 11b) und Club-Punkte (§ 11a) gelten auch bei Barzahlung, berechnet auf den Gesamtpreis der Buchung.

§ 9 Kaution

(1) Vermieter können für ein Fahrzeug eine Kaution verlangen. Höhe und mögliche Arten der Kaution stehen im Inserat und im Buchungsablauf.

(2) Online-Kaution: Die Kaution wird über Rentlo auf deinem Zahlungsmittel reserviert („blockiert“), in der Regel einen Tag vor Mietbeginn. Sie wird nicht abgebucht, solange kein Anspruch des Vermieters besteht. Weil eine Reservierung nur begrenzt gültig ist (je nach Zahlungsmittel bis zu 7 Tage, mit verlängerter Autorisierung, soweit verfügbar, bis zu 30 Tage), bieten wir die Online-Kaution nur an, wenn die Reservierung die gesamte Mietdauer abdeckt; bei längeren Mieten hinterlegst du die Kaution vor Ort (Abs. 3). Die Grenze siehst du im Buchungsablauf.

(3) Kaution vor Ort: Bietet der Vermieter dies an, hinterlegst du die Kaution bei der Übergabe direkt beim Vermieter, je nach Angebot zum Beispiel bar, per EC-Karte, per Kreditkarte oder durch Hinterlegung eines eigenen Fahrzeugs mit Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief). Die Kaution vor Ort ist eine Vereinbarung zwischen dir und dem Vermieter; Rentlo verwahrt sie nicht und ist an ihr nicht beteiligt.

(4) Ohne Kaution: Mieten ohne Kaution gegen Aufpreis bietet Rentlo derzeit nicht an.

(5) Über Freigabe, Teilverrechnung oder Einbehalt der Kaution entscheidet der Vermieter nach dem Mietvertrag und dem Rückgabeprotokoll. Bei einer Online-Kaution zieht Rentlo den vom Vermieter begründeten Betrag ein und gibt den Rest frei. Einwände gegen einen Einbehalt richtest du an den Vermieter; unser Kundenservice vermittelt auf Wunsch.

§ 10 Stornierung, Änderungen, Nichterscheinen

(1) Eine Anfrage kannst du bis zur Zahlung jederzeit kostenlos zurückziehen.

(2) Nach der Zahlung bzw. Anzahlung gelten die Stornoregeln des Vermieters, die im Inserat und vor der Buchung angezeigt werden. Sie bestimmen, welcher Anteil des Mietpreises bei einer Stornierung erstattet wird.

(3) Änderungen von Mietzeitraum, Fahrer, Zusatzleistungen, Lieferadresse oder anderen wesentlichen Vertragsbestandteilen bedürfen der Zustimmung des Vermieters.

(4) Erscheinst du nicht zur vereinbarten Übergabe oder findet die Miete aus Gründen nicht statt, die du zu vertreten hast, richten sich die Folgen nach den Stornoregeln und dem Mietvertrag.

§ 11 Widerrufsrecht

(1) Bei Mietverträgen über Kraftfahrzeuge für einen bestimmten Termin oder Zeitraum besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht (§ 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB). Freiwillige Stornomöglichkeiten ergeben sich aus den Stornoregeln des Vermieters (§ 10).

(2) Für Verträge, die du als Verbraucher direkt mit Rentlo schließt, insbesondere den Kauf von Gutscheinen und Kilometer-Geschenken, hast du ein gesetzliches Widerrufsrecht. Belehrung, Muster-Widerrufsformular und den Weg zum elektronischen Widerruf findest du unter Widerruf.

§ 11a Rentlo Club, Punkte, Guthaben und Gutscheine

(1) Rentlo Club. Mit deinem Kundenkonto bist du automatisch und kostenlos Mitglied im Rentlo Club. Du sammelst Punkte, zum Beispiel für bezahlte und durchgeführte Mieten, Bewertungen nach der Rückgabe und eingeladene Freunde. Wofür es wie viele Punkte gibt, welche Ränge es gibt und welche Vorteile ein Rang bietet, steht jeweils aktuell im Club-Bereich. Die Vorteile eines Rangs (zum Beispiel Club-Rabatt, Club-Gutscheine, Autowäschen und Volltanks) gelten nur bei Vermietern, die als Club-Partner am Club teilnehmen; sie gewähren und tragen diese Vorteile. Club-Partner findest du in der Suche mit dem Filter „Nur Club-Fahrzeuge“, der Club-Rabatt steht vor der Buchung im Preis.

(2) Punkte. Für stornierte Buchungen gibt es keine Punkte; bereits gutgeschriebene Punkte aus einer später stornierten Buchung können wir wieder abziehen. Punkte sind Statuspunkte für deinen Rang; sie können nicht eingelöst werden. Punkte sind kein Geld, sind nicht übertragbar und werden nicht ausgezahlt. Nach 12 Monaten ohne Miete verfallen je weiterem Monat 500 Punkte; dein Rang richtet sich nach deinem Punktestand. Bei Missbrauch (§ 5 Abs. 2 Nr. 8) können wir unrechtmäßig erlangte Punkte entfernen.

(3) Guthaben. Rentlo-Guthaben (zum Beispiel aus der Bestpreis-Garantie oder aus Kulanz) kannst du bei Buchungen auf Rentlo einsetzen. Es wird nicht ausgezahlt, soweit das Gesetz nichts anderes vorschreibt.

(4) Gutscheine und Kilometer-Geschenke. Gutscheine und Kilometer-Geschenke kaufst du direkt bei Rentlo; hier ist Rentlo dein Vertragspartner. Ein Gutschein ist bis zum Ende des dritten Jahres nach dem Jahr des Kaufs gültig und kann bei Buchungen auf Rentlo eingelöst werden, auch in Teilbeträgen. Eine Barauszahlung ist ausgeschlossen. Wer den Code eines Gutscheins kennt, kann ihn einlösen; behandle ihn wie Bargeld. Zum Widerrufsrecht siehe § 11 Abs. 2.

(5) Gutscheine und Aktionscodes. Gutscheine und Aktionscodes von Rentlo gelten nur zu den jeweils angegebenen Bedingungen (zum Beispiel Mindestbetrag, Zeitraum, Fahrzeugkategorie). Sie sind nicht mit anderen Aktionen kombinierbar, soweit nicht anders angegeben, und werden nicht bar ausgezahlt.

(6) Rabatte, Gutscheine und Aktionscodes von Rentlo sowie Guthaben trägt Rentlo; der Vermieter erhält dafür den vollen vereinbarten Mietpreis. Club-Vorteile gewähren und tragen die Club-Partner (Abs. 1). Rentlo kann den Club mit einer Frist von mindestens drei Monaten ändern oder beenden; bis dahin erhaltene Club-Gutscheine kannst du bis zum Ende dieser Frist bei Club-Partnern einlösen.

§ 11b Bestpreis-Garantie

(1) Findest du ein Fahrzeug, das du über Rentlo buchst, zu denselben Bedingungen woanders günstiger, gleichen wir die Differenz als Rentlo-Guthaben aus. Voraussetzungen, Frist und Ablauf stehen in den Bedingungen der Bestpreis-Garantie.

(2) Die Bestpreis-Garantie ist eine freiwillige Leistung von Rentlo. Deine gesetzlichen Rechte bleiben unberührt.

§ 12 Pflichten der Vermieter

(1) Vermieter bieten nur Fahrzeuge an, deren Vermietung rechtlich zulässig ist und zu der sie berechtigt sind.

(2) Vermieter sichern zu, dass ihre Fahrzeuge bei Übergabe verkehrssicher, betriebsbereit, zugelassen und ordnungsgemäß versichert sind.

(2a) Vor der Annahme einer Anfrage, spätestens vor der Übergabe, prüfen Vermieter Ausweis und Führerschein des Kunden anhand der Unterlagen in der Buchung und bei der Übergabe im Original und bestätigen das in Rentlo.

(3) Vermieter bearbeiten Anfragen und Buchungen sorgfältig, behandeln Kunden von Rentlo fair und nicht schlechter als ihre übrigen Kunden und kommunizieren mit Kunden über Rentlo.

(4) Vermieter bieten ihre Fahrzeuge auf Rentlo zu ihrem normalen Preis an, also nicht teurer als über ihre eigenen direkten Vertriebswege (Nr. 14 der Bedingungen für Vermieter).

(5) Vermieter tragen die Verantwortung für Fahrzeugzustand, Inseratsinhalte, rechtliche Zulässigkeit der Vermietung, Steuern und Abgaben, Kaution, Barzahlungen, Schadenbearbeitung sowie Übergabe und Rücknahme.

(6) Weitere Pflichten und Rechte der Vermieter regeln die Bedingungen für Vermieter.

§ 13 Pflichten der Kunden

(1) Du und alle Zusatzfahrer müsst eine gültige, für das Fahrzeug ausreichende Fahrerlaubnis besitzen und Mindestalter sowie weitere Voraussetzungen des Inserats erfüllen.

(2) Das Fahrzeug darf nur vertragsgemäß genutzt werden. Untersagt sind, soweit nicht ausdrücklich erlaubt:

  1. die Überlassung an nicht berechtigte Dritte,
  2. die Weitervermietung,
  3. Rennen, Motorsport, Fahrten auf Rennstrecken und grob unsachgemäße Fahrten,
  4. Fahrten entgegen geografischer Beschränkungen (zum Beispiel ins Ausland, wenn das Inserat es nicht erlaubt),
  5. Fahrten ohne Fahrerlaubnis oder unter dem Einfluss von Alkohol, Drogen oder Medikamenten, die die Fahrtüchtigkeit einschränken.

(3) Du behandelst das Fahrzeug pfleglich und meldest Schäden, Unfälle, technische Probleme, Diebstahl, Pannen oder behördliche Maßnahmen unverzüglich dem Vermieter. Bei Unfällen mit Personen- oder Fremdschäden verständigst du die Polizei.

(4) Für Verkehrsverstöße, Parkverstöße, Maut, Abschleppkosten, Mehrkilometer, Sonderreinigung und andere während der Mietzeit verursachte Kosten haftest du nach dem Mietvertrag und den gesetzlichen Vorschriften.

(5) Du gibst das Fahrzeug zum vereinbarten Zeitpunkt, am vereinbarten Ort und im vereinbarten Zustand zurück.

§ 14 Schäden, Schutzpakete und Haftung im Mietverhältnis

(1) Für Schäden am Fahrzeug während der Mietzeit haftest du nach dem Mietvertrag, der vereinbarten Selbstbeteiligung und den gesetzlichen Vorschriften.

(2) Schutzpakete sind eine vertragliche Haftungsreduzierung des Vermieters und keine Versicherung. Umfang und Voraussetzungen ergeben sich aus dem Inserat und dem Mietvertrag. Den Versicherungsschutz des Fahrzeugs stellt der Vermieter.

(3) Vermieter und Kunde dokumentieren Schäden im Übergabe- und Rückgabeprotokoll möglichst vollständig.

(4) Rentlo ist weder Versicherer noch Schadenregulierer und nicht verpflichtet, Ansprüche zwischen Vermieter und Kunde zu prüfen, durchzusetzen oder zu begleichen.

§ 15 Abwicklung über Rentlo und Umgehungsverbot

(1) Mietgeschäfte, die über Rentlo angebahnt wurden, dürfen nicht ganz oder teilweise außerhalb der Plattform abgeschlossen, verlängert, abgerechnet oder bezahlt werden. Die Barzahlung des Restbetrags nach § 8a ist erlaubt.

(2) Eine unzulässige Umgehung liegt insbesondere vor, wenn

  1. über Rentlo hergestellte Kontakte genutzt werden, um ein Mietgeschäft außerhalb der Plattform abzuschließen,
  2. Preise, Zahlungen oder Mietbestandteile gegenüber Rentlo verschleiert oder falsch dargestellt werden, zum Beispiel ein höherer Barbetrag als im Buchungsablauf angegeben,
  3. Kontaktdaten, Links oder Messenger-Namen in Inseraten, Profilen, Shorts, Stickern oder im Chat vor der Zahlung weitergegeben werden, um die Abwicklung über Rentlo zu umgehen.

(3) Für jeden schuldhaften Verstoß eines Vermieters gegen Abs. 1 oder 2 kann Rentlo eine Vertragsstrafe verlangen, deren Höhe Rentlo nach billigem Ermessen unter Berücksichtigung von Schwere, Dauer und entgangener Servicegebühr festsetzt und die im Streitfall vom zuständigen Gericht überprüft werden kann. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten; eine gezahlte Vertragsstrafe wird auf einen solchen Schaden angerechnet. Gegenüber Verbrauchern gilt keine Vertragsstrafe.

(4) Unabhängig davon kann Rentlo Maßnahmen nach § 18 ergreifen.

§ 16 Nutzerinhalte und Nutzungsrechte

(1) Nutzer können Inhalte einstellen, zum Beispiel Inserate, Fahrzeugbeschreibungen, Fotos, Videos und Bildstrecken (Shorts), Titelbilder, Sticker, Profilangaben, Kommentare, Bewertungen und Chat-Nachrichten.

(2) Du sicherst zu, dass du alle Rechte an deinen Inhalten hast, insbesondere an Bild, Video, Ton und Musik, dass abgebildete Personen eingewilligt haben und dass deine Inhalte keine Rechte Dritter verletzen. Kennzeichen fremder Fahrzeuge und Personen ohne Einwilligung dürfen nicht erkennbar sein. Vor dem Veröffentlichen eines Shorts bestätigt der Vermieter dies ausdrücklich (Rechte-Bestätigung).

(3) Du räumst Rentlo an deinen Inhalten ein einfaches, unentgeltliches, räumlich unbeschränktes und für die Dauer der Veröffentlichung auf Rentlo geltendes Recht ein, sie auf Rentlo zu speichern, öffentlich zugänglich zu machen und darzustellen. Für Kommentare und Bewertungen von Kunden gilt nur dieses Recht.

(4) Inhalte von Vermietern. Bilder, Videos, Shorts, Sounds, Texte und Logos, die Vermieter auf Rentlo hochladen, darf Rentlo darüber hinaus unentgeltlich, räumlich und zeitlich unbegrenzt auch außerhalb der Plattform nutzen, insbesondere in sozialen Medien, für bezahlte Werbung und Anzeigen, im Newsletter und auf der eigenen Website und App, und dafür bearbeiten, zuschneiden, kürzen und untertiteln. Umfang, Unterlizenzen und Dauer dieses Nutzungsrechts regelt Nr. 6 der Bedingungen für Vermieter.

(4a) Texte in Inseraten, Fahrzeug- und Vermieterbeschreibungen sowie Bildunterschriften von Shorts darf Rentlo automatisch in andere Sprachen übersetzen und die Übersetzung auf Rentlo anzeigen. Automatische Übersetzungen kennzeichnen wir als „Automatisch übersetzt“ und bieten das Original an. Vermieter können Übersetzungen in ihrem Vermieterbereich prüfen, ändern, bestätigen oder abschalten. Kontaktdaten entfernen wir vor der Übersetzung.

Inhaltliche Änderungen, die die Aussage deines Inhalts verfälschen, nimmt Rentlo nicht vor. Entfernt Rentlo einen einzelnen Sticker oder ein einzelnes Bild, gilt § 18.

(5) Löschst du einen Inhalt oder endet dein Vertrag, endet das Recht nach Abs. 3. Für Inhalte von Vermietern gilt Nr. 6 der Bedingungen für Vermieter.

(6) Du stellst Rentlo von Ansprüchen Dritter frei, die auf einer von dir zu vertretenden Rechtsverletzung durch deine Inhalte beruhen, einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung.

§ 17 Shorts, Sticker und Abstimmungen

(1) Vermieter können Shorts mit Video oder Bildern veröffentlichen. Jeder Short eines Vermieters ist mit einem Fahrzeug verknüpft. Shorts und Inserate eines Vermieters erscheinen erst, nachdem Rentlo den Vermieter geprüft hat (§ 4 Abs. 3); danach veröffentlichen wir sie ohne vorherige manuelle Einzelprüfung, nach einer automatischen Prüfung (zum Beispiel auf Kontaktdaten in Texten und Bildunterschriften, Schadsoftware und zulässige Formate) und technischen Aufbereitung. Gemeldete Inhalte prüft ein Mensch (§ 18). Die Kurzfassung der Regeln steht unter Regeln für Shorts und Kommentare.

(2) In Shorts sind insbesondere nicht erlaubt: Kontaktdaten, Links und Messenger-Namen; Preisangaben in Stickern; Verherrlichung illegaler Rennen, gefährliches oder rücksichtsloses Fahren; Darstellungen, die Kinder und Jugendliche gefährden; Personen ohne deren Einwilligung; fremde Kennzeichen; Musik, Videos oder Bilder ohne Rechte; diskriminierende, beleidigende oder irreführende Inhalte; Gewinnspiele ohne Teilnahmebedingungen.

(3) Sticker sind das „Love-o-Meter“ (Wert von 0 bis 100) und die „Umfrage“ (zwei bis vier feste Antworten). Fragen und Antworten dürfen nicht nach personenbezogenen Daten fragen, keine Preise nennen und keine Gewinne versprechen. Sobald für einen Sticker Stimmen abgegeben wurden, können Frage und Antworten nicht mehr geändert werden.

(4) Abstimmen können nur angemeldete Kunden, einmal je Sticker; die Stimme kann geändert oder zurückgenommen werden. Vermieter- und Mitarbeiterkonten stimmen nicht ab. Abstimmungen über Mehrfachkonten, gekaufte Stimmen oder automatisierte Mittel sind verboten; Rentlo kann solche Stimmen entfernen und das Abstimmen sperren.

(5) Ergebnisse von Abstimmungen sind Meinungsbilder zu einem Short. Sie sind keine Bewertungen des Vermieters oder Fahrzeugs und fließen nicht in Bewertungen, Vertrauens-Score oder Sortierung ein. Ergebnisse zeigen wir Kunden und Vermietern nur zusammengefasst und erst, wenn ein Sticker mindestens 5 Stimmen hat. Wer wie abgestimmt hat, sieht niemand außer dem Moderationsteam von Rentlo bei Missbrauchsverdacht.

(6) Wird ein veröffentlichter Short bearbeitet, gelten für die neue Fassung dieselben automatischen Prüfungen wie beim ersten Veröffentlichen.

§ 17a Werbung im Shorts-Feed

(1) Im Shorts-Feed zeigen wir in regelmäßigen Abständen Werbung. Sie ist als „Anzeige“ gekennzeichnet; unter „Warum sehe ich das?“ siehst du, wer sie bezahlt hat und warum sie dir angezeigt wird.

(2) Anzeigen von Rentlo und direkt gebuchten Werbepartnern zeigen wir ohne Nutzerprofil. Anzeigen von Google laden wir nur, wenn du in den Cookie- bzw. Datenschutz-Einstellungen zustimmst (siehe Datenschutzerklärung, Nr. 15a). Für Inhalte und Angebote in Anzeigen ist der jeweilige Werbende verantwortlich.

§ 18 Inhalte, Moderation und Meldungen

(1) Grundsatz. Rentlo prüft Inhalte auf Rechtsverstöße und Verstöße gegen diese AGB, insbesondere nach Meldungen (Abs. 6) und mit den automatisierten Mitteln nach Abs. 3. Maßstab sind das geltende Recht, diese AGB und die Regeln für Shorts und Kommentare. Bei unseren Entscheidungen berücksichtigen wir die Rechte und berechtigten Interessen aller Beteiligten, insbesondere die Meinungsfreiheit.

(2) Betroffene Inhalte. Die Regeln gelten für Inserate, Vermieterprofile, Shorts, Bilder, Titelbilder, Sticker, Kommentare, Bewertungen und Chat-Nachrichten.

(3) Automatisierte Maßnahmen. Wir setzen folgende automatisierte Mittel ein:

  1. einen Wortfilter für Beleidigungen in Texten, Kommentaren, Stickern und Bewertungen,
  2. einen Filter für Links, E-Mail-Adressen, Telefonnummern und Messenger-Namen in Inseraten, Profilen, Shorts und Stickern; betroffene Texte können nicht gespeichert werden,
  3. einen Kontaktfilter im Chat, der bis zur Zahlung Kontaktdaten durch einen Hinweis ersetzt,
  4. das vorläufige Ausblenden eines Shorts oder Kommentars, sobald drei verschiedene Konten ihn gemeldet haben, bis ein Mensch ihn geprüft hat,
  5. Prüfung hochgeladener Dateien auf Schadsoftware und zulässige Formate.

Entscheidungen über das endgültige Entfernen von Inhalten und über Kontosperren trifft ein Mensch. Shorts und Inserate geprüfter Vermieter erscheinen nach den automatischen Prüfungen nach Nr. 2 und 5 ohne vorherige menschliche Kontrolle; gemeldete Inhalte prüft ein Mensch (Abs. 6), und Rentlo kann veröffentlichte Inhalte jederzeit nach Abs. 4 einschränken oder entfernen.

(4) Maßnahmen. Bei einem Verstoß kann Rentlo je nach Schwere einen Inhalt ablehnen, ausblenden, entfernen oder seine Sichtbarkeit einschränken, einzelne Sticker oder Bilder entfernen, das Kommentieren oder Abstimmen sperren, Funktionen einschränken oder ein Konto vorübergehend oder dauerhaft sperren. Wir wählen die mildeste geeignete Maßnahme. Wer wiederholt offensichtlich rechtswidrige Inhalte einstellt oder wiederholt offensichtlich unbegründete Meldungen einreicht, kann nach vorheriger Warnung für einen angemessenen Zeitraum gesperrt werden.

(5) Begründung. Über jede Maßnahme informieren wir den betroffenen Nutzer spätestens mit ihrem Wirksamwerden mit einer klaren Begründung: welche Maßnahme wir getroffen haben, welche Tatsachen zugrunde liegen, ob die Entscheidung auf einer Meldung beruht, ob automatisierte Mittel eingesetzt wurden, gegen welche Rechtsvorschrift oder welche Regel dieser AGB der Inhalt verstößt und welche Rechtsbehelfe bestehen.

(6) Melden. Jede Person kann rechtswidrige Inhalte oder Verstöße gegen diese AGB melden, auch ohne Konto, über die Meldestelle oder über „Melden“ an Shorts und Kommentaren. Eine Meldung soll den Inhalt genau bezeichnen, begründen, warum er rechtswidrig ist oder gegen die Regeln verstößt, und Name und E-Mail-Adresse der meldenden Person enthalten. Wir bestätigen den Eingang, prüfen zeitnah, sorgfältig und objektiv und teilen das Ergebnis mit.

(7) Widerspruch. Gegen eine Entscheidung kannst du innerhalb von sechs Monaten widersprechen, indem du auf unsere Mitteilung antwortest oder an info@rentlo.de schreibst. Ein anderer Mitarbeiter als der, der entschieden hat, prüft deinen Widerspruch. Du kannst dich außerdem an eine nach Art. 21 DSA zugelassene außergerichtliche Streitbeilegungsstelle wenden. Dein Recht, Gerichte anzurufen, bleibt unberührt.

(8) Straftaten. Erhalten wir Kenntnis von Informationen, die den Verdacht einer Straftat begründen, die eine Gefahr für das Leben oder die Sicherheit von Personen darstellt, informieren wir die zuständigen Behörden.

§ 19 Datenschutz

Rentlo verarbeitet personenbezogene Daten nach der Datenschutzerklärung und den geltenden Datenschutzgesetzen. Für die Buchung erforderliche Daten erhält der Vermieter in dem dort beschriebenen Umfang, auf Wunsch des Vermieters auch über eine Schnittstelle in seiner eigenen Software.

§ 20 Haftung von Rentlo

(1) Rentlo haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz.

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, also solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung du regelmäßig vertrauen darfst, haftet Rentlo nur für den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

(3) Im Übrigen ist die Haftung von Rentlo bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

(4) Rentlo haftet insbesondere nicht für Zustand, Eignung oder Verfügbarkeit der Fahrzeuge, die Richtigkeit von Inseraten, Barzahlungen und Kautionen vor Ort, die Durchführung des Mietvertrags und Streitigkeiten zwischen Vermieter und Kunde, soweit Rentlo nicht nach Abs. 1 oder 2 haftet.

§ 21 Laufzeit, Kündigung und Sperrung

(1) Der Nutzungsvertrag mit Rentlo läuft auf unbestimmte Zeit.

(2) Kunden können ihn jederzeit kündigen, indem sie ihr Konto löschen (Konto löschen). Offene Buchungen müssen vorher abgeschlossen oder storniert sein. Gesetzliche Aufbewahrungspflichten bleiben unberührt. Punkte, Rang und Club-Gutscheine verfallen mit der Löschung; gekaufte Gutscheincodes bleiben bis zum Ende ihrer Gültigkeit einlösbar. Für Vermieter gelten die Fristen der Bedingungen für Vermieter.

(3) Rentlo kann den Nutzungsvertrag mit Kunden mit einer Frist von zwei Wochen ordentlich kündigen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt, insbesondere bei schweren oder wiederholten Verstößen gegen diese AGB, bei Betrugs-, Missbrauchs- oder Sicherheitsverdacht oder wenn erforderliche Nachweise nicht erbracht werden.

(4) Vorübergehende Sperren und Einschränkungen richten sich nach § 4 und § 18.

§ 22 Änderungen dieser AGB

(1) Rentlo kann diese AGB mit Wirkung für die Zukunft ändern, wenn ein sachlicher Grund besteht, insbesondere bei Gesetzesänderungen, behördlichen Vorgaben, neuen oder geänderten Funktionen der Plattform oder Sicherheitsanforderungen.

(2) Über Änderungen informieren wir registrierte Nutzer mindestens 15 Tage vor ihrem Inkrafttreten in Textform. Für bereits abgeschlossene Mietverträge gilt die Fassung, die bei der Buchung angezeigt wurde.

(3) Kunden gegenüber wird die geänderte Fassung wirksam, wenn sie ihr zustimmen, zum Beispiel bei der nächsten Anmeldung oder Buchung. Stimmst du nicht zu, kannst du dein Konto jederzeit löschen. Für Vermieter gelten die Regeln der Bedingungen für Vermieter.

§ 23 Beschwerden und Streitbeilegung

(1) Beschwerden kannst du an unseren Kundenservice richten (support@rentlo.de oder Chat in der App).

(2) Bei Streitigkeiten zwischen Vermieter und Kunde vermittelt Rentlo auf Wunsch, entscheidet sie aber nicht verbindlich.

(3) Rentlo ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

(4) Dein Recht, Gerichte anzurufen, bleibt unberührt.

§ 24 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bist du Verbraucher, gilt diese Rechtswahl nur, soweit dir nicht der Schutz zwingender Vorschriften des Staates entzogen wird, in dem du deinen gewöhnlichen Aufenthalt hast (zum Beispiel Österreich oder die Schweiz).

(2) Bist du Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand Bonn. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

§ 25 Schlussbestimmungen

(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

(2) Änderungen und Ergänzungen individueller Vereinbarungen mit Rentlo bedürfen mindestens der Textform.

(3) Vertragssprache ist Deutsch. Eine englische Fassung dieser AGB findest du unter rentlo.de/en/terms. Übersetzungen dienen nur dem besseren Verständnis; maßgeblich ist die deutsche Fassung.

(4) Diese Fassung gilt für neue Nutzer ab ihrer Veröffentlichung. Für bereits registrierte Nutzer gilt sie nach § 22 Abs. 2 und 3, frühestens ab dem 15.11.2026; bis dahin gilt die vorherige Fassung (agb-2026-10).

Version: agb-2026-11-01b · Stand: 1. Nov. 2026