Bedingungen für Vermieter
Diese Bedingungen gelten für Unternehmer, die auf Rentlo Fahrzeuge vermieten („Vermieter“ oder „du“). Sie ergänzen die AGB, die auch für dich gelten. Bei Widersprüchen gehen diese Bedingungen vor. Sie setzen die Verordnung (EU) 2019/1150 zur Förderung von Fairness und Transparenz für gewerbliche Nutzer von Online-Vermittlungsdiensten (P2B-Verordnung) um. Diese Fassung gilt ab dem 1. November 2026 (Übergang für bestehende Vermieter: Nr. 18 Abs. 2).
Das Wichtigste in Kürze
6 % Servicegebühr, sonst nichts. Registrierung, Inserate, Shorts und das Vermieter-Werkzeug sind kostenlos. Nur bei bezahlten Buchungen behält Rentlo 6 % ein.
Du vermietest, wir vermitteln. Den Mietvertrag schließt du direkt mit dem Kunden. Rentlo kümmert sich um Reichweite, Buchung und Zahlung.
Normaler Preis, faire Behandlung. Auf Rentlo bietest du deine Fahrzeuge nicht teurer an als über deine eigenen Kanäle, und Rentlo-Kunden behandelst du wie alle anderen Kunden.
Barzahlung möglich. Du kannst sie pro Fahrzeug freischalten: 10 % zahlt der Kunde online an, den Rest bar bei dir.
Rentlo Club nur mit Opt-in. Club-Vorteile wie Club-Rabatt, Club-Gutscheine und Autowäschen trägst du nur, wenn du freiwillig Club-Partner wirst (Nr. 4 Abs. 8).
Deine Bilder und Videos bringen dir Reichweite. Mit dem Hochladen räumst du Rentlo ein kostenloses, zeitlich und räumlich unbegrenztes Nutzungsrecht an Bildern, Videos, Sounds und Texten ein: für die Plattform und für Werbung, also Social Media, bezahlte Anzeigen, unsere Website, App und Newsletter (Nr. 6).
Deine Daten bleiben bei dir. An Partner wie Hyghsoft, HyghFleet oder ConnectPro geben wir nichts automatisch weiter. Deine eigene Software verbindest du nur nach Freigabe über die Partner-API (Nr. 6b, 6c).
Faire Spielregeln. Klare Sortierung, Sperren nur mit Begründung, 30 Tage Frist bei Beendigung, kostenloses Beschwerdeverfahren.
Inhalt
- 1. Vertragspartner und Voraussetzungen
- 2. Leistungen von Rentlo
- 3. Mietbedingungen
- 4. Servicegebühr und Auszahlung
- 4a. Barzahlung
- 5. Abwicklung über Rentlo und Umgehungsverbot
- 6. Nutzungsrechte an deinen Bildern, Videos und Texten
- 6a. Übersetzungen
- 6b. Partner-API und Anbindung deiner Software
- 6c. Partnerangebote im Vermieterbereich
- 7. Werbung und Kennzeichnung
- 8. Ranking: So bestimmen wir die Reihenfolge
- 9. Einschränkung, Aussetzung und Beendigung
- 10. Laufzeit und Kündigung durch dich
- 11. Internes Beschwerdeverfahren
- 12. Datenzugang
- 13. Unterschiedliche Behandlung
- 14. Normaler Preis, Bestpreis-Garantie und faire Behandlung
- 15. Haftung
- 16. Änderungen dieser Bedingungen
- 17. Auftragsverarbeitung
- 18. Schlussbestimmungen
1. Vertragspartner und Voraussetzungen
(1) Vertragspartner ist die M2 Innovations GbR (Gesellschafter: Melik Dogru und Melih Deniz), Meisenweg 8, 53119 Bonn (Rentlo).
(2) Vermieter auf Rentlo kann nur werden, wer als Unternehmer handelt und zur gewerblichen Vermietung der angebotenen Fahrzeuge berechtigt ist. Bei der Registrierung gibst du Firma, Rechtsform, Vertreter, Geschäftsanschrift, geschäftliche E-Mail-Adresse und Telefonnummer, gegebenenfalls Register und Registernummer, Steuernummer bzw. USt-IdNr., einen Gewerbe- oder Registernachweis, einen Identitätsnachweis der vertretungsberechtigten Person und ein bei Stripe eingerichtetes Auszahlungskonto (Nr. 4 Abs. 3) an und bestätigst, dass du nur rechtmäßige Leistungen anbietest.
(3) Rentlo prüft diese Angaben mit zumutbarem Aufwand, zum Beispiel anhand öffentlicher Register und der vorgelegten Nachweise. Sind Angaben unvollständig oder bestehen begründete Zweifel, fordern wir dich zur Ergänzung auf; bis dahin können Inserate zurückgehalten werden. Bis unser Team Gewerbenachweis und Ausweis geprüft hat und dein Auszahlungskonto eingerichtet ist, bleiben deine Inserate und Shorts Entwürfe. Danach veröffentlichen wir neue Inserate und Shorts ohne vorherige manuelle Einzelprüfung, nach den automatischen Prüfungen nach § 18 Abs. 3 der AGB (zum Beispiel Kontaktdaten-Filter, Prüfung auf Schadsoftware, Umwandlung); gemeldete Inhalte prüft ein Mensch. Nr. 9 bleibt unberührt.
(4) Firma, Rechtsform, Vertreter, Geschäftsanschrift, geschäftliche Kontaktdaten, Register und USt-IdNr. zeigen wir Kunden als Pflichtangaben im Impressum deines Profils, im Buchungsschritt „Vertragspartner“ und in der Buchung.
(5) Rentlo ist als Plattformbetreiber nach dem Plattformen-Steuertransparenzgesetz verpflichtet, Angaben zu dir und deinen Erlösen über Rentlo jährlich an das Bundeszentralamt für Steuern zu melden. Dafür erheben wir die gesetzlich vorgesehenen Daten; über die Meldung informieren wir dich.
2. Leistungen von Rentlo
Rentlo veröffentlicht deine Inserate, dein Profil und deine Shorts, stellt Anfrage-, Buchungs- und Zahlungsabwicklung, individuelle Angebote, Chat, Übergabe- und Rückgabeprotokolle, Kalender, Statistiken, Rabattaktionen, das Shorts-Studio, die Vermieter-App mit Push-Mitteilungen und auf Wunsch eine Schnittstelle zu deiner eigenen Software (Partner-API, Nr. 6b) bereit, bewirbt die Plattform und deine Angebote und vermittelt Kunden. Ein bestimmter Umsatz oder eine bestimmte Zahl von Buchungen ist nicht geschuldet.
3. Mietbedingungen
(1) Mietverträge schließt du im eigenen Namen mit dem Kunden. Grundlage sind dein Inserat und deine Mietbedingungen.
(2) Ein Fahrzeug ist erst buchbar, wenn du eigene Mietbedingungen hinterlegt oder die Muster-Mietbedingungen von Rentlo ausdrücklich mit ihrer Versionskennung übernommen hast. Rentlo fügt Muster-Mietbedingungen nie ohne deine Übernahme in deine Verträge ein. Für den Inhalt deiner Mietbedingungen bist du verantwortlich.
(3) Preise gibst du als Endpreise inklusive Umsatzsteuer und aller nicht abwählbaren Kosten an. Als Kleinunternehmer nach § 19 UStG kennzeichnest du das in deinen Angaben.
(4) Im Inserat gibst du vollständig an, welche Kaution du verlangst und ob du sie online (Reservierung über Rentlo) und/oder vor Ort annimmst; vor Ort zum Beispiel bar, per EC-Karte, per Kreditkarte oder als Hinterlegung eines Fahrzeugs mit Fahrzeugbrief. Eine Kaution vor Ort nimmst du in eigener Verantwortung an und gibst sie nach dem Mietvertrag zurück. Eine Online-Reservierung ist nur begrenzt gültig; für Mieten, die länger sind, als sie abdecken kann (im Vermieterbereich und im Buchungsablauf angezeigt), wird die Kaution vor Ort hinterlegt. Hast du nur die Online-Kaution gewählt, nimmst du sie für solche Mieten vor Ort bar, per EC-Karte oder per Kreditkarte an.
(5) Vor der Annahme einer Anfrage, spätestens vor der Übergabe, prüfst du Ausweis und Führerschein des Kunden anhand der Unterlagen in der Buchung und bei der Übergabe im Original und bestätigst das in Rentlo („Dokumente geprüft“). Wir speichern Zeitpunkt und Konto der Bestätigung.
(6) Individuelle Angebote. Du kannst Kunden im Chat oder per Link ein individuelles Angebot schicken. Es gilt § 7 Abs. 4a der AGB; Preis, Kilometer, Kaution und Leistungen aus dem Angebot werden mit der Annahme Inhalt der Buchung, und die Servicegebühr nach Nr. 4 Abs. 1 fällt wie bei jeder Buchung an. Rabattaktionen gelten dafür nicht.
4. Servicegebühr und Auszahlung
(1) Für jede bezahlte Buchung erhält Rentlo eine Servicegebühr von 6 % des vom Kunden gezahlten Gesamtbetrags (inklusive Zusatzleistungen, Lieferung und Schutzpaketen, die über Rentlo gebucht werden; auf Kautionen fällt keine Servicegebühr an, auch nicht, soweit du eine Kaution ganz oder teilweise einbehältst oder einziehen lässt). Die gesetzliche Umsatzsteuer auf die Servicegebühr ist darin enthalten und wird auf der Servicegebührsrechnung ausgewiesen. Abweichende Prozentsätze gelten nur, wenn sie mit dir individuell in Textform vereinbart und in deinem Vermieterbereich angezeigt sind; eine Erhöhung gilt nur nach Nr. 16.
(2) Für die Registrierung, das Einstellen von Inseraten und Shorts, die Vermieter-App und die Partner-API fallen keine Gebühren an. Bezahlte Werbung („Werbung schalten“) ist freiwillig und wird gesondert vereinbart.
(3) Kunden zahlen über Rentlo. Rentlo nimmt die Zahlung über den Zahlungsdienstleister Stripe in deinem Namen und für deine Rechnung entgegen; die Servicegebühr wird dabei einbehalten. Für die Auszahlung brauchst du ein verifiziertes Stripe-Konto, das du über Rentlo einrichtest; dafür gelten zusätzlich die Bedingungen von Stripe. Die Angaben für dein Stripe-Konto erfasst Rentlo und übermittelt sie an Stripe; du bestätigst dabei das Stripe Connected Account Agreement. Du hältst diese Angaben aktuell und reichst fehlende Angaben auf Anforderung unverzüglich nach. Entstehen auf deinem Stripe-Konto negative Salden, zum Beispiel durch Rückbuchungen (Chargebacks) oder Erstattungen aus deinen Buchungen, und gleicht Rentlo sie gegenüber Stripe aus, kann Rentlo den Betrag mit deinen nächsten Auszahlungen verrechnen oder von dir erstattet verlangen, soweit Rentlo den negativen Saldo nicht zu vertreten hat.
(4) Die Auszahlung auf dein Bankkonto lösen wir aus, sobald die Miete abgeschlossen oder storniert ist, spätestens zwei Tage nach dem Mietende. Verzögerungen durch Banken, den Zahlungsdienstleister oder gesetzliche Prüfungen sind möglich.
(5) Wird eine Buchung storniert, richtet sich die Erstattung an den Kunden nach deinen Stornoregeln. Die Servicegebühr wird anteilig zum erstatteten Betrag erstattet.
(6) Rabatte und Vorteile, die Rentlo dem Kunden gewährt (zum Beispiel von Rentlo verkaufte oder ausgegebene Gutscheine und Aktionscodes sowie Guthaben aus der Bestpreis-Garantie), trägt Rentlo; dein Auszahlungsbetrag mindert sich dadurch nicht. Rabatte aus deinen eigenen Aktionen trägst du. Die Vorteile des Rentlo Club trägt Rentlo nicht; sie gelten nur bei Club-Partnern, die sie nach Abs. 8 selbst tragen. Für Nr. 14 Abs. 4 bleibt der Rückgriff vorbehalten.
(7) Die Rechnung an den Kunden erstellt Rentlo in deinem Namen und für deine Rechnung. Über die Servicegebühr erhältst du eine Rechnung von Rentlo.
(8) Rentlo Club und Club-Partner. Am Rentlo Club nimmst du nur teil, wenn du im Vermieterbereich ausdrücklich Club-Partner wirst (Opt-in). Die Teilnahme ist kostenlos und kann jederzeit mit Wirkung für neue Buchungen beendet werden. Als Club-Partner gewährst du Club-Mitgliedern bei Buchungen deiner Fahrzeuge, auch bei individuellen Angeboten, die Vorteile ihrer Club-Stufe und trägst sie selbst: den Club-Rabatt auf die Miete (je nach Stufe derzeit 1 bis 10 %), Rabatte auf Extras, Lieferservice und Kilometer-Pakete, Voller Schutz ohne Aufpreis ab der Stufe Platin, die Einlösung von Club-Gutscheinen sowie Autowäschen und Volltanks, die Club-Mitglieder bei einer Miete bei dir einlösen. Club-Rabatte und eingelöste Club-Gutscheine mindern deinen Umsatz aus der jeweiligen Buchung; die Servicegebühr (Abs. 1) berechnet sich von dem danach vom Kunden gezahlten Betrag. Rentlo gleicht diese Vorteile nicht aus. Welche Vorteile je Stufe gelten, zeigen wir dir vor dem Opt-in im Vermieterbereich; Änderungen der Club-Vorteile, die dich mehr kosten, teilen wir dir nach Nr. 16 mit. Ohne Opt-in trägst du keine Club-Vorteile; deine Kunden sammeln trotzdem Club-Punkte.
4a. Barzahlung
(1) Du kannst Barzahlung für einzelne Fahrzeuge in deinem Vermieterbereich freischalten. Die Online-Zahlung bleibt für Kunden die Standardoption.
(2) Wählt der Kunde Barzahlung, zahlt er bei der Buchung 10 % des Gesamtpreises online als Anzahlung über Rentlo. Den Rest kassierst du bei der Übergabe bar und gibst dem Kunden eine Quittung. Einen höheren Betrag als den im Buchungsablauf angezeigten Restbetrag darfst du nicht verlangen (§ 15 Abs. 2 Nr. 2 der AGB).
(3) Die Servicegebühr nach Nr. 4 Abs. 1 berechnet sich auch bei Barzahlung vom Gesamtpreis der Buchung. Rentlo behält sie aus der Anzahlung ein; den verbleibenden Teil der Anzahlung zahlen wir dir nach Nr. 4 Abs. 4 aus. Reicht die Anzahlung ausnahmsweise nicht aus (zum Beispiel bei nachträglichen Änderungen), stellen wir dir die offene Servicegebühr in Rechnung oder verrechnen sie mit der nächsten Auszahlung.
(4) Für Bargeld, Quittung, Aufzeichnungs- und Steuerpflichten (zum Beispiel Kassenführung) bist du selbst verantwortlich. Zahlt der Kunde den Restbetrag nicht, darfst du die Herausgabe des Fahrzeugs verweigern; Rentlo haftet nicht für ausgefallene Barbeträge.
(5) Wird eine Buchung mit Barzahlung storniert, gelten deine Stornoregeln für die Anzahlung; die Servicegebühr wird anteilig zum erstatteten Betrag erstattet.
5. Abwicklung über Rentlo und Umgehungsverbot
(1) Anfragen, Buchungen, Zahlungen, Verlängerungen und Änderungen von Mietgeschäften, die über Rentlo angebahnt wurden, wickelst du über Rentlo ab. Die Barzahlung des Restbetrags nach Nr. 4a ist erlaubt.
(2) In Inseraten, Profiltexten, Bildern, Shorts, Stickern und im Chat vor der Zahlung dürfen keine Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Links, Messenger-Namen oder sonstigen Hinweise stehen, die eine Kontaktaufnahme außerhalb von Rentlo ermöglichen. Texte mit solchen Angaben können nicht gespeichert werden; im Chat ersetzt ein Filter sie bis zur Zahlung durch einen Hinweis. Nach der Zahlung bzw. Anzahlung sehen du und der Kunde gegenseitig die Kontaktdaten. Die freie Nachricht in einem individuellen Angebot unterliegt demselben Kontaktfilter.
(3) Bei Verstößen gelten die Vertragsstrafe nach § 15 der AGB und die Maßnahmen nach Nr. 9.
6. Nutzungsrechte an deinen Bildern, Videos und Texten
Kurz gesagt: Alles, was du auf Rentlo hochlädst (Bilder, Videos, Shorts, Sounds und Texte), darf Rentlo kostenlos und ohne zeitliche oder räumliche Grenze nutzen: auf der Plattform und um dein Angebot und Rentlo bekannt zu machen, zum Beispiel auf Instagram, TikTok und YouTube, in bezahlten Anzeigen, auf unserer Website, in der App und im Newsletter. Dafür dürfen wir die Inhalte zuschneiden, kürzen, untertiteln und mit Musik oder Logo versehen. Du sicherst zu, dass du die nötigen Rechte hast, auch die Einwilligung abgebildeter Personen. Bereits erstellte Werbemittel bleiben auch nach Vertragsende nutzbar.
(1) Was du hochlädst. Diese Nummer gilt für alle Inhalte, die du oder deine Mitarbeiter auf Rentlo hochladen, im Shorts-Studio erstellen oder über die Partner-API übermitteln: Fahrzeugfotos, Videos, Shorts und Bildstrecken, Titelbilder, Sounds und Tonaufnahmen (zum Beispiel Motorsounds), Logos, Profil- und Titelbilder sowie Inserats-, Fahrzeug- und Profiltexte und Bildunterschriften („Inhalte“).
(2) Nutzungsrecht. Du räumst Rentlo an diesen Inhalten mit dem Hochladen ein einfaches (nicht ausschließliches), unentgeltliches, räumlich und zeitlich unbegrenztes, übertragbares und unterlizenzierbares Nutzungsrecht ein (zu Übertragung und Unterlizenzen Abs. 4). Es umfasst das Recht, die Inhalte zu speichern, zu vervielfältigen, zu verbreiten, zu senden, öffentlich zugänglich zu machen und öffentlich wiederzugeben, und zwar
- auf Rentlo selbst (Website, Apps, Shorts-Feed, Fahrzeug-, Vermieter- und Stadtseiten, Suchergebnisse),
- auf der eigenen Website und in eigenen Kanälen von Rentlo, zum Beispiel Startseite, Landingpages, Blog, App-Store-Einträge, Newsletter und E-Mails, Präsentationen, Messen und Druckmaterial,
- in sozialen Medien (zum Beispiel Instagram, TikTok, YouTube, Facebook, LinkedIn, Pinterest) auf Profilen und Kanälen von Rentlo, auch als Beitrag, Story, Reel oder Kurzvideo,
- für Werbung und Anzeigen von Rentlo, online und offline, einschließlich bezahlter Anzeigen (Ads) bei Suchmaschinen, sozialen Netzwerken, Videoplattformen und Werbenetzwerken,
- für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit über Rentlo.
Rentlo nutzt die Inhalte, um dein Angebot, deine Fahrzeuge und die Plattform Rentlo bekannt zu machen. Eine Pflicht, Inhalte außerhalb der Plattform zu nutzen, hat Rentlo nicht.
(3) Bearbeitung. Rentlo darf die Inhalte dafür bearbeiten, soweit das für die jeweilige Nutzung üblich ist: zuschneiden, kürzen, in andere Formate und Seitenverhältnisse umwandeln, Farbe und Helligkeit anpassen, mit anderen Inhalten zusammenstellen, mit Untertiteln, Texteinblendungen, Musik, Logo und Hinweisen von Rentlo versehen, den Ton entfernen oder ersetzen, Bildstrecken zu Videos zusammenführen, Kennzeichen, Gesichter oder Kontaktdaten unkenntlich machen, Metadaten entfernen und Texte kürzen oder übersetzen. Die Aussage deiner Inhalte verfälschen wir nicht, und wir stellen dein Fahrzeug nicht herabsetzend dar. Eine Namensnennung bei jeder Nutzung ist nicht geschuldet; wo es passt, verlinken oder nennen wir dich bzw. dein Fahrzeug.
(4) Übertragung und Unterlizenzen. Rentlo darf das Nutzungsrecht übertragen und Dritten einfache Nutzungsrechte einräumen, soweit das für die Nutzung nach Abs. 2 nötig ist: technischen Dienstleistern, den Betreibern der genutzten Plattformen, Netzwerke und Werbenetzwerke (zum Beispiel die Lizenz, die ein soziales Netzwerk für das Hochladen verlangt), Agenturen und Kreativen, die für Rentlo Werbung gestalten oder schalten, sowie einem Nachfolger, der den Betrieb von Rentlo übernimmt. Einen Verkauf deiner Inhalte an Dritte zu deren eigener Nutzung gibt es nicht.
(5) Dauer und Vertragsende. Das Nutzungsrecht besteht unbefristet und auch nach dem Löschen eines Inhalts oder dem Ende dieses Vertrags fort. Werbemittel, die bis dahin erstellt oder veröffentlicht wurden (zum Beispiel Beiträge, Videos, Anzeigen, Newsletter oder Druckmaterial), darf Rentlo weiter verwenden und ausspielen. Auf der Plattform selbst blenden wir gelöschte Inhalte aus. Damit du die Kontrolle behältst, gilt außerdem: Nach Vertragsende verwenden wir deine Inhalte nicht mehr in neuen Werbemitteln, die deinen Firmennamen oder dein Logo zeigen, wenn du uns das in Textform mitteilst. Bereits veröffentlichte Beiträge in sozialen Medien müssen wir nicht löschen.
(6) Deine Zusicherung. Du sicherst zu, dass
- du über alle Rechte verfügst, die für die Einräumung nach Abs. 2 bis 4 nötig sind, insbesondere an Bild, Video, Ton, Musik und Text, auch wenn ein Fotograf, eine Agentur oder ein Mitarbeiter die Aufnahmen gemacht hat,
- alle erkennbaren Personen (zum Beispiel Mitarbeiter, Kunden, Models) in die Veröffentlichung auch zu Werbezwecken und in sozialen Medien eingewilligt haben, bei Minderjährigen die Eltern, und dass du uns informierst, wenn eine Person ihre Einwilligung widerruft; wir verwenden den Inhalt dann nicht mehr in neuen Werbemitteln und nehmen ihn aus laufenden Anzeigen, soweit uns das möglich ist,
- Kennzeichen fremder Fahrzeuge und Personen ohne Einwilligung nicht erkennbar sind; Kennzeichen deiner eigenen Fahrzeuge dürfen zu sehen sein, Rentlo darf sie aber unkenntlich machen,
- Marken und Logos Dritter nur so erscheinen, wie sie am Fahrzeug selbst zu sehen sind,
- du Musik nur mit einer Lizenz nutzt, die auch Werbung und soziale Medien abdeckt; im Zweifel lädst du Videos ohne Musik hoch,
- deine Inhalte keine Rechte Dritter verletzen und keine Kontaktdaten oder Preisangaben enthalten (Nr. 5).
(7) Freistellung. Du stellst Rentlo von allen Ansprüchen Dritter frei, die wegen einer Verletzung ihrer Rechte durch deine Inhalte gegen Rentlo geltend gemacht werden, soweit du die Verletzung zu vertreten hast. Das umfasst die angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung. Rentlo informiert dich unverzüglich über solche Ansprüche und gibt dir Gelegenheit zur Stellungnahme. Erfährst du, dass Rechte fehlen, löschst du den Inhalt und informierst uns; wir nehmen ihn dann auch aus laufenden Werbemitteln, soweit uns das möglich ist.
(8) Shorts-Studio und Hochladen. Im Shorts-Studio kannst du Videos und Bildstrecken hochladen, zuschneiden, ein Titelbild wählen und Sticker hinzufügen. Jeder Short ist mit einem deiner Fahrzeuge verknüpft. Nach deiner Freigabe als Vermieter (Nr. 1 Abs. 3) erscheinen Shorts ohne vorherige manuelle Prüfung, nach den automatischen Prüfungen (zum Beispiel Kontaktdaten in der Bildunterschrift, Schadsoftware, Umwandlung); gemeldete Shorts prüft ein Mensch. Es gelten § 16 bis § 18 der AGB und die Regeln für Shorts und Kommentare. Vor dem Veröffentlichen bestätigst du die Rechte-Bestätigung in ihrer jeweils angezeigten Fassung; wir speichern Fassung, Zeitpunkt und Konto. Beim Hochladen von Fotos und Videos weisen wir dich im Vermieterbereich auf diese Nummer hin.
(9) Ergebnisse von Abstimmungen siehst du je Sticker zusammengefasst, sobald mindestens 5 Stimmen vorliegen; vorher nur die Zahl der Stimmen. Wer wie abgestimmt hat, erfährst du nicht. Konten mit Vermieter-Zugang können selbst nicht abstimmen.
6a. Übersetzungen
(1) Rentlo zeigt Kunden Inserate, Fahrzeug- und Vermieterbeschreibungen in ihrer Sprache. Du kannst Texte je Sprache selbst schreiben. Fehlt ein Text in einer Sprache, darf Rentlo deinen Text automatisch übersetzen lassen (§ 16 Abs. 4a der AGB). Die Übersetzung ist von Nr. 6 umfasst.
(2) Automatische Übersetzungen kennzeichnen wir als „Automatisch übersetzt“ mit der Möglichkeit, das Original anzuzeigen. In deinem Vermieterbereich kannst du jede Übersetzung ansehen, ändern, als geprüft bestätigen oder abschalten. Kontaktdaten entfernen wir vor der Übersetzung. Für den Inhalt deiner Originaltexte bleibst du verantwortlich; für Übersetzungsfehler, die du nicht bestätigt hast, haftest du nicht.
(3) Seiten in einer anderen Sprache, die nur eine automatische Übersetzung enthalten, geben wir nicht für Suchmaschinen frei; erst von dir geschriebene oder bestätigte Texte tun das.
6b. Partner-API und Anbindung deiner Software
(1) Über die Partner-API kannst du deine eigene Software (zum Beispiel Flottenverwaltung wie HyghFleet, Buchhaltung oder Kalender) mit Rentlo verbinden: Fahrzeuge, Preise und Sperrzeiten pflegen und Buchungen abrufen bzw. per Webhook erhalten. Es gelten die technische Dokumentation und die dort genannten Grenzen.
(2) Freigabe. Den Zugang beantragst du in deinem Vermieterbereich mit einer kurzen Angabe des Zwecks. Das Rentlo-Team prüft den Antrag und gibt ihn frei oder lehnt ihn mit Begründung ab. Erst nach der Freigabe kannst du Zugangsschlüssel und Webhooks anlegen und wählst, welche Bereiche (Verfügbarkeit, Buchungen, Fahrzeuge, Webhooks) der Schlüssel nutzen darf. Rentlo kann eine Freigabe aus wichtigem Grund einschränken oder entziehen (Nr. 9).
(3) Zugangsschlüssel hältst du geheim. Alles, was mit deinem Schlüssel geschieht, gilt als von dir veranlasst. Bei Missbrauch oder Sicherheitsrisiken kann Rentlo einen Schlüssel sperren; wir informieren dich mit Begründung.
(4) Über die Schnittstelle erhältst du die Buchungsdaten deiner eigenen Buchungen im selben Umfang wie im Vermieterbereich (Nr. 12), vor der Zahlung also ohne Kontaktdaten des Kunden. Für die Verarbeitung dieser Daten in deiner Software bist du selbst datenschutzrechtlich verantwortlich. Beauftragst du einen Softwareanbieter (zum Beispiel Hyghsoft mit HyghFleet), ist er dein Auftragsverarbeiter; den nötigen Vertrag nach Art. 28 DSGVO schließt du mit ihm. Daten anderer Vermieter erhältst du nicht.
6c. Partnerangebote im Vermieterbereich
(1) Im Vermieterbereich stellen wir unter „Mehr Verwaltung & Netzwerk“ Angebote von Partnern vor, zum Beispiel HyghFleet (Flottenmanagement von Hyghsoft), GPS- und Blackboxen (Telematik von Hyghsoft), ConnectPro (Netzwerk für Vermieter) und Autokauf. Nutzt du ein solches Angebot, schließt du den Vertrag direkt mit dem Partner; es gelten dessen Bedingungen und Datenschutzhinweise. Rentlo ist nicht Vertragspartei.
(2) Rentlo gibt dabei keine Daten automatisch an Partner weiter. Daten aus Rentlo erhält ein Partner nur, wenn du es veranlasst, etwa indem du seine Software über die Partner-API verbindest (Nr. 6b) oder ein Anfrageformular ausfüllst, das wir ausdrücklich an den Partner weiterleiten. Telematik-, Standort- oder Fahrzeugdaten aus einer Blackbox erhält Rentlo von Partnern nicht.
(3) Partner von Rentlo erhalten in Suche und Feed keine Vorteile gegenüber anderen Vermietern (Nr. 13 Abs. 4).
7. Werbung und Kennzeichnung
(1) Bezahlte Werbung auf Rentlo kennzeichnen wir als „Anzeige“ und nennen den Auftraggeber.
(2) Rabattaktionen gibst du als Prozent- oder Betragsnachlass an. Einen durchgestrichenen Vergleichspreis zeigen wir nur, wenn er dem niedrigsten Preis der letzten 30 Tage vor Beginn der Aktion entspricht.
8. Ranking: So bestimmen wir die Reihenfolge
(1) Suche, Standardsortierung „Empfohlen“. Die Reihenfolge ergibt sich nacheinander aus diesen Hauptparametern:
- Übereinstimmung mit dem Suchbegriff (Marke, Modell, Kategorie, Ausstattung),
- Teilnahme am Rentlo-Club-Programm „Club-Partner“ (kostenlos, Opt-in im Vermieterbereich; Club-Partner gewähren Club-Mitgliedern je nach Stufe die Club-Vorteile nach Nr. 4 Abs. 8 und tragen sie selbst),
- laufende Rabattaktion für das Fahrzeug (eigene Aktion oder Teilnahme an einer Rentlo-Aktion),
- durchschnittliche Bewertung des Vermieters,
- Entfernung zum gesuchten Ort.
Der erste Parameter hat das größte Gewicht; jeder weitere entscheidet nur, wenn die vorherigen gleich sind. Fahrzeuge, die für den gewählten Zeitraum nicht frei sind oder die Filter nicht erfüllen, erscheinen nicht. Kunden können stattdessen nach Preis, Entfernung, Leistung, Bewertung, Baujahr oder Neuheit sortieren.
(2) Shorts-Feed. Gezeigt werden freigegebene Shorts, gefiltert nach Stadt, Kategorie, Thema oder Sprache, wenn der Kunde sie wählt. Vom Rentlo-Team redaktionell hervorgehobene Shorts erscheinen zuerst, danach die neuesten; Shorts von Club-Partnern werden etwas häufiger gezeigt. Anzeigen werden als solche gekennzeichnet zwischen den Shorts ausgespielt.
(3) Vertrauens-Score und Abzeichen. Aus Bewertungen (30 Punkte), Antwortzeit (20), Zuverlässigkeit, also Stornierungen durch dich (20), Annahmequote (10), Prüfung durch Rentlo (10), Erfahrung (5) und Vollständigkeit des Profils (5) berechnen wir einen Score von 0 bis 100 mit Stufe und Abzeichen. Grundlage sind die letzten 180 Tage. Den Score mit seinen Bausteinen und Hinweisen zur Verbesserung stellen wir dir in deinem Vermieterbereich bereit. Der Score beeinflusst die Sortierung nicht.
(4) Entgelte. Du kannst die Reihenfolge in Suche und Feed nicht gegen Entgelt beeinflussen. Die Höhe der Servicegebühr und die Zahlungsart (online oder bar) haben keinen Einfluss auf das Ranking. Eine Rabattaktion wirkt sich nach Abs. 1 Nr. 3 aus, weil sie den Preis für Kunden senkt; die Teilnahme als Club-Partner wirkt sich nach Abs. 1 Nr. 2 aus. Bezahlte Anzeigen sind als „Anzeige“ gekennzeichnet und kein Teil der Sortierung.
9. Einschränkung, Aussetzung und Beendigung
(1) Rentlo kann einzelne Inserate oder Shorts ausblenden, die Sichtbarkeit einschränken, Funktionen beschränken (zum Beispiel die Barzahlung oder die Partner-API) oder dein Konto vorübergehend sperren, wenn ein Verstoß gegen diese Bedingungen, die AGB oder das Gesetz vorliegt oder begründete Zweifel an deinen Angaben bestehen.
(2) Wir teilen dir eine Einschränkung oder Aussetzung spätestens mit ihrem Wirksamwerden in Textform mit und begründen sie unter Angabe der konkreten Tatsachen und des Grundes.
(3) Eine vollständige Beendigung unserer Leistungen teilen wir dir mindestens 30 Tage vorher in Textform mit Begründung mit. Ohne Frist dürfen wir nur beenden, wenn wir gesetzlich oder behördlich dazu verpflichtet sind, ein wichtiger Grund nach § 314 BGB vorliegt oder du wiederholt gegen diese Bedingungen verstoßen hast.
(4) Du kannst den Sachverhalt in jedem Fall über das Beschwerdeverfahren (Nr. 11) klären. Stellt sich heraus, dass die Maßnahme unberechtigt war, heben wir sie unverzüglich auf.
10. Laufzeit und Kündigung durch dich
(1) Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit. Du kannst ihn jederzeit ohne Frist in Textform kündigen.
(2) Bereits bezahlte Buchungen führst du nach der Kündigung noch durch, es sei denn, der Kunde stimmt einer Stornierung zu. Ausstehende Auszahlungen und Servicegebühren werden danach abgerechnet. Für deine Inhalte gilt Nr. 6 Abs. 5.
11. Internes Beschwerdeverfahren
(1) Beschwerden, insbesondere zu Einschränkungen, Sperren, Ranking, Servicegebühr oder technischen Problemen, kannst du kostenlos an info@rentlo.de oder über den Chat mit dem Rentlo-Partner-Support richten.
(2) Wir bestätigen den Eingang, prüfen deine Beschwerde zügig und unter Berücksichtigung ihrer Bedeutung und Komplexität und teilen dir das Ergebnis in Textform mit.
(3) Für eine außergerichtliche Einigung nach Art. 12 der P2B-Verordnung sind wir bereit, mit einem Mediator zusammenzuarbeiten. Die Möglichkeit, Gerichte anzurufen, bleibt unberührt.
12. Datenzugang
(1) Du erhältst Zugang zu allen Daten, die du selbst einstellst, und zu den Daten deiner Buchungen, die für die Durchführung erforderlich sind. Kontaktdaten des Kunden, genaue Liefer- und Rückgabeadressen siehst du nach der Zahlung bzw. Anzahlung; vorher Vorname, Anfangsbuchstabe des Nachnamens, Prüfstatus und Zahl der bisherigen Mieten.
(2) Statistiken zu deinen Fahrzeugen und Shorts erhältst du nur zusammengefasst: zum Beispiel Aufrufe, Anfragen, Buchungen, Likes und Abstimmungsergebnisse ab 5 Stimmen je Sticker. Daten einzelner Kunden zu ihrem Nutzungsverhalten erhältst du nicht.
(3) Rentlo verwendet Daten aus deinen Buchungen und Inseraten zusammengefasst, um die Plattform zu betreiben und zu verbessern, zum Beispiel für Marktübersichten, Preis- und Nachfragestatistiken und die Gewinnung neuer Kunden. Daten über einzelne Vermieter geben wir nicht an andere Vermieter weiter.
(4) Nach Vertragsende stellen wir dir auf Anfrage deine Buchungs- und Auszahlungsdaten zur Verfügung. Danach bewahren wir sie nur noch im gesetzlich vorgeschriebenen Umfang auf.
(5) Kundendaten nutzt du nur für die jeweilige Buchung und die gesetzlichen Pflichten. Werbung an Rentlo-Kunden außerhalb von Rentlo ist ohne deren Einwilligung nicht erlaubt.
13. Unterschiedliche Behandlung
(1) Rentlo bietet selbst keine Fahrzeuge zur Miete an.
(2) Rentlo verkauft eigene Leistungen (Gutscheine und Kilometer-Geschenke), betreibt den Rentlo Club und führt eigene Aktionen durch. Club-Vorteile verkauft Rentlo nicht; sie gewähren und tragen die Club-Partner (Nr. 4 Abs. 8). Diese werden in Suche und Feed nicht gegenüber deinen Angeboten bevorzugt. Rentlo-Aktionen, an denen du teilnimmst, wirken sich nach Nr. 8 Abs. 1 Nr. 3 aus; die Teilnahme steht allen Vermietern zu denselben Bedingungen offen.
(3) Shorts, die das Rentlo-Team redaktionell hervorhebt, wählen wir nach Qualität und Eignung für Kunden aus, nicht gegen Entgelt. Gleiches gilt für Inhalte, die wir nach Nr. 6 in Social Media oder Werbung verwenden.
(4) Partner von Rentlo (zum Beispiel Hyghsoft, Central Car oder Anbieter auf unseren Partnerseiten) erhalten in Suche und Feed keine Vorteile gegenüber anderen Vermietern.
14. Normaler Preis, Bestpreis-Garantie und faire Behandlung
(1) Normaler Preis. Du bietest deine Fahrzeuge auf Rentlo zu deinem normalen Preis an. Das heißt: Der Gesamtpreis auf Rentlo ist für dasselbe Fahrzeug, denselben Zeitraum und dieselben Bedingungen (Inklusivkilometer, Selbstbeteiligung, Kaution, Extras, Abhol- und Rückgabeort) nicht höher als der Preis, den du über deine eigenen direkten Vertriebswege öffentlich anbietest, also auf deiner eigenen Website, telefonisch oder in deinem Geschäft. Die Servicegebühr von Rentlo schlägst du nicht gesondert auf.
(2) Andere Plattformen. Auf anderen Plattformen und Vertriebskanälen Dritter bist du in deiner Preisgestaltung frei.
(3) Faire Behandlung. Du behandelst Kunden, die über Rentlo buchen, nicht schlechter als deine übrigen Kunden: gleiche Fahrzeugqualität und Sauberkeit, gleiche Übergabe- und Rückgabestandards, keine zusätzlichen Gebühren oder Bedingungen vor Ort, die nicht im Inserat stehen, und die zugesagte Verfügbarkeit. Bestätigte Buchungen sagst du nur aus wichtigem Grund ab.
(4) Bestpreis-Garantie. Gegenüber Kunden gibt Rentlo die Bestpreis-Garantie und gleicht Preisunterschiede als Guthaben aus. Beruht der Ausgleich darauf, dass du entgegen Abs. 1 auf deinen eigenen Kanälen günstiger angeboten hast, kann Rentlo den gezahlten Ausgleich mit deiner nächsten Auszahlung verrechnen; vorher geben wir dir Gelegenheit zur Stellungnahme. In allen anderen Fällen trägt Rentlo den Ausgleich.
(5) Anpassung. Stellen wir einen Verstoß gegen Abs. 1 oder 3 fest, bitten wir dich zunächst, ihn abzustellen. Bei wiederholten oder schweren Verstößen gelten die Maßnahmen nach Nr. 9.
15. Haftung
Es gilt § 20 der AGB. Du stellst Rentlo von Ansprüchen Dritter frei, die aus deinen Inseraten, Inhalten, Shorts, Mietverträgen, Barzahlungen, Kautionen vor Ort oder der Verletzung deiner Pflichten entstehen, soweit du die Rechtsverletzung zu vertreten hast.
16. Änderungen dieser Bedingungen
(1) Änderungen dieser Bedingungen teilen wir dir mindestens 15 Tage vor ihrem Inkrafttreten in Textform mit. Erfordern die Änderungen technische oder geschäftliche Anpassungen auf deiner Seite, ist die Frist entsprechend länger.
(2) Du kannst den Vertrag vor Ablauf der Frist kündigen; die Kündigung wird innerhalb von 15 Tagen nach Erhalt der Mitteilung wirksam. Reichst du nach der Mitteilung neue Inserate oder Shorts ein, gilt das als Zustimmung, es sei denn, du kündigst.
(3) Die Frist gilt nicht, wenn eine gesetzliche oder behördliche Pflicht eine kurzfristige Änderung erfordert oder eine Änderung zur Abwehr einer unvorhergesehenen und unmittelbaren Gefahr für die Plattform, Kunden oder andere Nutzer nötig ist.
17. Auftragsverarbeitung
Nutzt du Werkzeuge von Rentlo für eigene Zwecke außerhalb von Rentlo-Buchungen (zum Beispiel den Kalender für Buchungen aus anderen Kanälen oder die Team-Funktion), verarbeitet Rentlo diese Daten in deinem Auftrag und nach deinen Weisungen (Art. 28 DSGVO). Wir verwenden sie nicht für eigene Zwecke.
18. Schlussbestimmungen
(1) Es gelten § 24 und § 25 der AGB. Gerichtsstand ist Bonn.
(2) Diese Fassung gilt für neue Vermieter ab ihrer Veröffentlichung. Für Vermieter, die vorher registriert waren, gilt sie nach Nr. 16 ab dem 15.11.2026, soweit sie nicht vorher kündigen; bis dahin gilt die vorherige Fassung (vermieter-2026-10). Die Servicegebühr von 6 % gilt für alle Vermieter bereits jetzt, soweit sie günstiger ist als ein bisher vereinbarter Satz.