Rechtliches

Rechte-Bestätigung für Shorts

Stand 1. Nov. 2026Version rb-2026-11-01 English version

Ich bestätige, dass ich alle Rechte an diesem Short habe (Bild, Video, Ton und Musik), auch für Werbung und soziale Medien, dass alle erkennbaren Personen der Veröffentlichung auch zu Werbezwecken zugestimmt haben, dass keine fremden Kennzeichen, Kontaktdaten oder Preisangaben zu sehen sind und dass der Short die Regeln für Shorts einhält. Rentlo darf den Short kostenlos und zeitlich unbegrenzt nutzen, bearbeiten (zum Beispiel zuschneiden, kürzen, untertiteln) und ihn auf Rentlo, auf der eigenen Website und App, im Newsletter, in sozialen Medien und für bezahlte Werbung und Anzeigen zeigen (Bedingungen für Vermieter, Nr. 6).

Version: rb-2026-11-01

Wofür diese Bestätigung gilt

Diesen Text bestätigst du im Shorts-Studio mit einem Häkchen, bevor du einen Short veröffentlichst. Wir speichern dazu die Fassung (oben), den Zeitpunkt, den Short und dein Konto. Die Bestätigung gilt für den veröffentlichten Short und für jede spätere Bearbeitung, die du erneut veröffentlichst.

Was „alle Rechte“ bedeutet

  • Bild und Video: Du hast die Aufnahmen selbst gemacht oder ein Recht zur Nutzung für Werbung erworben (zum Beispiel von einer Fotografin oder einer Agentur).
  • Musik und Ton: Musik darfst du nur verwenden, wenn du eine Lizenz für die Nutzung in Online-Videos und Werbung hast. Im Zweifel lädst du den Short ohne Musik hoch.
  • Personen: Jede erkennbare Person hat der Veröffentlichung zugestimmt. Personen unter 18 Jahren zeigst du nur mit Zustimmung der Eltern.
  • Fremde Fahrzeuge und Orte: Kennzeichen fremder Fahrzeuge sind nicht lesbar. Private Grundstücke filmst du nur mit Erlaubnis.
  • Marken: Logos und Marken Dritter zeigst du nur so, wie sie am Fahrzeug selbst zu sehen sind.

Was Rentlo mit dem Short macht

Rentlo prüft jeden Short vor der Veröffentlichung, wandelt ihn in die nötigen Formate um, entfernt Metadaten wie Standortdaten und zeigt ihn im Shorts-Feed, auf deinem Profil und auf der Seite des verknüpften Fahrzeugs. Rentlo darf den Short außerdem zuschneiden, kürzen, untertiteln, in andere Formate umwandeln und auf der eigenen Website und App, im Newsletter, in sozialen Medien (zum Beispiel Instagram, TikTok, YouTube) und in Werbung und bezahlten Anzeigen zeigen, um dein Angebot und die Plattform bekannt zu machen. Dieses Nutzungsrecht ist einfach, unentgeltlich, räumlich und zeitlich unbegrenzt, übertragbar und unterlizenzierbar, soweit das für diese Nutzung nötig ist. Bereits erstellte Werbemittel dürfen auch nach dem Löschen des Shorts weiter genutzt werden. Die genauen Regeln stehen in § 16 und § 17 der AGB, in Nr. 6 der Bedingungen für Vermieter und in den Regeln für Shorts.

Wenn sich etwas ändert

Stellt sich heraus, dass Rechte fehlen, löschst du den Short oder meldest es uns an info@rentlo.de. Erhält Rentlo einen berechtigten Hinweis auf eine Rechtsverletzung, entfernen wir den Short und informieren dich mit Begründung.

Version: rb-2026-11-01 · Stand: 1. Nov. 2026